Höchste Sicherheit-Standards in der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung ist eine wichtige und systemrelevante Branche, die jedoch auch mit vielen Gefährdungen verbunden ist. Vor allem bei Arbeiten auf Dächern und in großen Höhen besteht ein hohes Absturzrisiko, das durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden muss. In diesem Artikel werden einige Aspekte der Absturzsicherung bei Höhenarbeiten in der Gebäudereinigung erläutert.
Absturzsicherung Geländer: Ein wirksamer Schutz bei Arbeiten auf Flachdächern
Eine häufige Tätigkeit in der Gebäudereinigung ist die Reinigung von Flachdächern, die oft mit Schmutz, Laub oder Schnee bedeckt sind. Dabei müssen die Reinigungskräfte nicht nur auf die Witterungsbedingungen, sondern auch auf die Beschaffenheit des Daches achten. Denn ein Flachdach ist nicht immer eben und kann Gefahrenstellen wie Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen oder Dachrinnen aufweisen.
Um das Arbeitsrisiko zu reduzieren, sollte ein Flachdach zur Absturzsicherung Geländer haben. Dieses sollte mindestens 1 Meter hoch sein und keine Öffnungen haben, die größer als 12 cm sind. Das Geländer sollte stabil befestigt sein und einen Handlauf, einen Zwischenholm und eine Fußleiste aufweisen. Wenn kein Geländer am Dach vorhanden ist oder dieses nicht ausreichend ist, müssen andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oder Absperrungen mit Warnschildern.
Sicherheit beim Arbeiten auf einer mobilen Arbeitsbühne
Eine weitere Möglichkeit, um Höhenarbeiten in der Gebäudereinigung durchzuführen, ist der Einsatz von mobilen Arbeitsbühnen. Dabei handelt es sich um Geräte wie Hubarbeitsbühnen oder Teleskopmastbühnen, die es ermöglichen, an schwer zugänglichen Stellen wie Fassaden oder Glasflächen zu arbeiten. Mobile Arbeitsbühnen bieten den Vorteil, dass sie flexibel einsetzbar sind und eine große Reichweite haben.
Allerdings sind mobile Arbeitsbühnen auch mit Gefahren verbunden, wie z.B. Kollisionen mit Hindernissen oder Personen, Umkippen oder Abstürzen. Um diese zu vermeiden, müssen einige Sicherheitsregeln beachtet werden:
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Die mobile Arbeitsbühne darf nur von geschultem und unterwiesenem Personal bedient werden.
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Die mobile Arbeitsbühne muss vor jedem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
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Die mobile Arbeitsbühne darf nur auf einem ebenen und tragfähigen Untergrund aufgestellt werden.
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Die mobile Arbeitsbühne darf nur innerhalb ihrer zulässigen Belastungsgrenzen genutzt werden.
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Die mobile Arbeitsbühne darf nicht bei starkem Wind oder Gewitter betrieben werden.
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Die mobile Arbeitsbühne darf nicht in der Nähe von Stromleitungen oder anderen Gefahrenquellen eingesetzt werden.
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Die mobile Arbeitsbühne muss mit einer Notabsenkvorrichtung ausgestattet sein.
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Die Personen auf der mobilen Arbeitsbühne müssen eine PSAgA tragen und sich an geeigneten Punkten anhängen.
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Die Personen auf der mobilen Arbeitsbühne dürfen sich nicht über die Plattform hinauslehnen oder Gegenstände herunterwerfen.
Rechtliche Verordnungen zur Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung
Die Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung unterliegt verschiedenen rechtlichen Vorgaben, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom Reinigungsunternehmen zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem:
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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das allgemeine Grundsätze für den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festlegt.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie z.B. mobilen Arbeitsbühnen regelt.
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Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1), die die Pflichten des Unternehmers und der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz definiert.
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Die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“, die branchenspezifische Informationen und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsschutz in der Gebäudereinigung enthält.
Fazit
Die Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung ist ein wichtiges Thema, das sowohl die Verantwortung des Auftraggebers als auch des Reinigungsunternehmens erfordert. Vor allem bei Arbeiten auf dem Dach und in großen Höhen müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um das Absturzrisiko zu minimieren. Dazu gehören unter anderem die Ausstattung von Flachdächern mit sicheren Geländern und der sichere Einsatz von mobilen Arbeitsbühnen. Zudem müssen die rechtlichen Verordnungen zur Arbeitssicherheit eingehalten werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sichere Höhenarbeitsgeräte mit Absturzsicherungen wie Geländer oder Bühnen sind für Gebäudereiniger-Firmen eine lohnende Investition und verringern die Abhängigkeit von Mietfirmen.