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Neuer Glanz für Gebäudereinigungs-Meister

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In Zeiten von Corona kommt der Gebäudereinigung eine besondere Rolle zu. Sie ist komplexer und digitaler geworden – und mehr denn je systemrelevant. Deshalb haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bildungsministerium zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften eine neue Verordnung über die Meisterprüfung erlassen. Sie tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft und betont die hinzugekommenen Managementaufgaben, die Gebäudereinigungs-Meister innehaben. „Es ist wichtig, dass Aus- und Weiterbildung auf der Höhe der Zeit erfolgen, nur so bleiben wir zukunftsfähig und attraktiv. Gerade der Meistertitel hat als starke Marke hohe Strahlkraft und muss gepflegt werden“, so der Vorsitzende des Bundesinnungsverbandes im Gebäudereiniger-Handwerk Thomas Dietrich.


Die neue Meisterprüfung beinhaltet komplexere kaufmännische und personalwirtschaftliche Fragen. Es wird erwartet, dass ein Meister der Gebäudereinigung einen Betrieb selbständig führen kann. Geprüft werden deshalb die Themen Betriebsorganisation, Qualitätsmanagement sowie Arbeits- oder Datenschutz.


Eine weitere Rolle spielen digitale Technologien, Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Gleichzeitig soll ein Meister soziale Kompetenzen aufweisen und auf die Wünsche seiner Kunden eingehen. Nur so bleiben Meister in der Gebäudereinigung wettbewerbsfähig.


Meister im Gebäudereiniger-Handwerk dürfen zusätzlich den Titel „Bachelor Professional im Gebäudereiniger-Handwerk“ führen.

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