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Gebäudereiniger-Handwerk: Neuer Tarifvertrag

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Durch Zustimmung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhält der von den Tarifparteien ausgehandelte Manteltarifvertrag Allgemeingültigkeit. Der neue Vertrag greift ab Anfang Oktober und wurde vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro ausgearbeitet. Von den Änder-ungen betroffen sind die beiden Lohngruppen 1 und 6.


Die Änderungen im Tarifvertrag


Bereits im Juni 2022 hatten die IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) die Anpassung beschlossen. Durch die Änderungen steigt der Einstiegslohn in der Lohngruppe 1 für Gebäudereiniger von 11,55 Euro auf 13 Euro. Ab 2024 steigt er nochmals auf 13,50 Euro.
In der Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, gibt es einen Anstieg von 14,81 € auf 16,20 €. Ab Januar 2024 gibt es ebenfalls eine Erhöhung auf 16,70 Euro.
Auch an die Auszubildenden wurde bei den Verhandlungen gedacht. Hier erhöht sich die Ausbildungsvergütung je nach Lehrjahr auf 900, 1.035 und 1.200 Euro.


IG Bau forderte Lohnanpassung


Nach Bekanntwerden der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes hatte die IG Bau unter dem Motto „Wir schwitzen nicht für Mindestlohn“ zu vorgezogenen Lohnverhandlungen aufgerufen, da ein Mindestlohn von 12 Euro den brancheninternen Mindestlohn überstiegen hätte. Ob sich die tariflichen Anpassungen jedoch letztendlich im Geldbeutel der Beschäftigten bemerkbar machen wird, ist angesichts einer hohen Inflationsrate und allgemein angestiegenen Lebenshaltungskosten fraglich.

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Reicht der Branchenmindestlohn von 14,25 € pro Stunde (Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung) aus?
Ja – das ist ein fairer Lohn für die Tätigkeit.
Kaum – die Arbeit ist anstrengend, aber mehr ist selten drin.
Nein – davon kann man kaum leben.
Ganz klar nein – unter 16 € ist das Ausbeutung.
 

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