Anzeige
Top Themen rund um Reinigung und Hygiene

Arbeitsschutz in der Gebäudereinigung

Glasreiniger auf Hubsteiger
Glasreiniger auf Hubsteiger

Dem Arbeitsschutz kommt in der Gebäudereinigung eine besondere Bedeutung zu, denn die Gefahren, denen die MitarbeiterInnen potentiell ausgesetzt sind, sind vielfältig und die Bestimmungen zum Schutz vor diesen Gefahren komplex. Wohl dem, der sich eine betriebliche Fachkraft zur Planung, Umsetzung und Überwachung des Arbeitsschutzes leisten kann, denn für viele Unternehmen bedeutet der Arbeitsschutz eine Herausforderung, die es sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu meistern gilt.

 

Auch wenn sich sicherlich jeder einen möglichst sicheren Arbeitsplatz für seine Angestellten wünscht, ist es in der betrieblichen Realität gar nicht einfach, diesen umfassend zu gewährleisten. Die Fülle potentieller Gefahren zu erkennen und über alle gesetzlichen Auflagen informiert zu bleiben, ist dabei ebenso schwierig wie auf diese Anforderungen im Rahmen von Zeit- und Konkurrenzdruck angemessen zu reagieren.

 

Dabei liegen - abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung dazu - die Vorteile des proaktiven Arbeitsschutzes klar und wohl auch unwidersprochen auf der Hand: Die gelebte Für- und Vorsorge für die Angestellten trägt zu einem reibungslosen Betriebsablauf bei, verhindert die Zahlung von Ordnungsgeldern, trägt zur Motivation der MitarbeiterInnen bei, wirkt sich positiv auf die eigene Marktstellung aus und ist zu guter Letzt auch schlicht ein Gebot der Menschlichkeit. Doch für nicht wenige bleibt der Arbeitsschutz ein Buch mit sieben Siegeln und wer sich diesem Thema systematisch zu nähern versucht, erkennt sehr bald, dass man sich leicht in all den Verordnungen verirren kann. Daher will sich auch dieser Artikel lediglich als Annäherung an dieses Thema verstanden wissen, es zu durchdringen ist die kontinuierliche Aufgabe eines Firmenmanagements bzw. seiner dafür qualifizierten Fachkraft.

 

Verordnungsdschungel

 

Eine der großen Fragen bei der Planung und Umsetzung des Arbeitsschutzes ist die nach den verbindlichen gesetzlichen Vorgaben. Diese finden sich nämlich in einer Vielzahl von Regelungen. Allen voran ist hier natürlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu nennen. Ein Kernbereich dieses Gesetztes stellen die Paragrafen 5 und 6 dar, die den Arbeitgeber dazu verpflichten “...durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Des Weiteren werden Arbeitgeber mit zehn und mehr Beschäftigten zur Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

 

Bei der Vielzahl der Gefährdungen, denen Beschäftigte der Gebäudereinigungsbranche potentiell unterliegen, greifen je nach Einsatzgebiet wieder viele weitere Verordnungen und so genannte 'Technische Regeln', die vorschreiben, welche Arbeitsschutz-Maßnahmen in welchen Bereichen konkret zu ergreifen sind. Am häufigsten trifft dabei für Gebäudereiniger die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Biostoffverordnung (BioStoffV) zu. Neben den vielen einsatzspezifischen Verordnungen gibt es jedoch auch noch weitere allgemeine Anforderungen des Arbeitsschutzes, wie z.B. an die Ergonomie sowie die Arbeitszeitgestaltung am Arbeitsplatz.

 

Die wichtigsten Regeln und Maßnahmen

 

Nachfolgend werden auszugsweise einige der gängigsten zu beachtenden Arbeitsschutz-Regelungen genannt. Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nicht abschließend sind und für viele spezielle Einsatzgebiete weitere Bestimmungen gelten.

 

Systematische Gefährdungsbeurteilung

 

Jede Gebäudereinigungsfirma ist dazu verpflichtet, für jedes Einsatzgebiet seiner Mitarbeiter die dort herrschenden Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Durch Dokumentation der Gefährdungen und Bekanntmachung der Gegenmaßnahmen soll so Arbeitsunfällen vorgebeugt werden. Einige Firmen pflegen zudem die Praxis, Ihre Gefahrenbeurteilungen auch in den Sprachen zu verfassen, die von Personal mit geringen Deutschkenntnissen gesprochen werden.

 

Gefahrstoffverordnung

 

Viele Putzmittel können bei unsachgemäßer Verwendung und unzureichenden Schutzmaßnahmen gesundheitsschädigende Wirkungen haben. Daher sieht es die Gefahrstoffverordnung vor, dass Betriebsanweisungen für den Umgang mit diesen Mitteln erstellt werden und das Personal entsprechend unterwiesen werden muss. Was zunächst nach einer schier nicht zu bewältigenden Aufgabe aussieht, wird durch die von der 'Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft' zur Verfügung gestellte Gefahrstoff-Software WINGIS enorm erleichtert. In WINGIS sind zu allen gängigen Produkten Basis-Informationen zum Umgang und zu den notwendigen Schutzmaßnahmen enthalten. Diese müssen nur noch durch betriebsspezifische Angaben ergänzt werden und schon liegt die benötigte Betriebsanweisung vor, die nun den MitarbeiterInnen vermittelt werden kann. Die Informationen sind in 13 unterschiedlichen Sprachen abrufbar, wodurch die Unterweisung von Mitarbeitern mit schlechten Deutschkenntnissen erleichtert wird. WINGIS kann bei der BG Bau als CD angefordert werden, aber auch online unter http://www.wingis-online.de/ abgerufen werden.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Umgang mit Gefahrstoffen ist die Einhaltung von Lagervorschriften und Zugangsbeschränkungen. Hierzu wurde dieses Jahr eine neue 'Technische Regel für Gefahrstoffe' erstellt, die TRGS 510.

 

Biostoffverordnung

 

Für Gebäudereiniger, die in medizinischen Einrichtungen oder Labors tätig sind, ist auch die Biostoffverordnung von Bedeutung. Diese dient vor allem dem Schutz vor Infektionen, die z.B. im Kontakt mit medizinischem Gerät übertragen werden können. Sinnvolle Arbeitsschutz-Maßnahmen für Personal, das in diesem Bereich arbeitet, können z.B. Impfungen oder regelmäßige Gesundheitschecks sein. Selbstredend gilt auch für diesen hochsensiblen Bereich die Pflicht, Betriebsanweisungen zu erstellen und das Personal in diesen zu unterweisen.

 

Im Umgang mit Biostoffen ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber angezeigt, da dieser oft über Insider-Wissen verfügt, das auch dem erfahrenen Gebäudereiniger nicht so leicht zugänglich ist.

 

Eine gute Einführung in das Thema Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen bietet die 'Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 500' (TRBA 500). Sie nennt die Mindestanforderungen an allgemeine Hygienemaßnahmen.

 

Hautschutz

 

Arme mit Schutzhandschuhen, die ein Reinigungstuch über einem Wassereimer auswringen
Arme mit Schutzhandschuhen, die ein Reinigungstuch über einem Wassereimer auswringen

Der häufigste Grund für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle in der Gebäudereinigung sind Hautschäden, insbesondere an den Händen. Häufiger Kontakt mit Wasser und 'scharfen' Reinigern machen die Hände anfällig für Ekzeme und Allergien und können im schlimmsten Fall zu chronischen Leiden führen, die die weitere Ausübung des Berufs unmöglich machen. Daher sollte ein Hautschutzplan erstellt und vermittelt werden. Auch in den Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahr- und Biostoffen ist der Hautschutz einer der wichtigsten Punkte. Darüber hinaus kann eine Firma viel für den gesunden Erhalt der Haut tun, indem sie z.B. Hautschutzcremes kostenlos zur Verfügung stellt. Auch auf entsprechende Schutzkleidung ist zu achten, wenn die Gefahr besteht, dass Körperteile durch Spritzer von Gefahrstoffen verletzt werden können. Weitere Maßnahmen zum Hautschutz sind u.a. in der TRGS 401, „Gefährdung durch Hautkontakt. Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“, genannt.

 

Unfallschutz

 

Auch Unfälle bedrohen häufig die Sicherheit des Reinigungspersonals. Dabei lässt sich gerade in diesem Bereich vieles vermeiden, wenn der Arbeitgeber durch verbindliche Regeln und durch eigene Sorgfalt dazu beiträgt, das Bewusstsein für Unfallgefahren zu steigern. Bereits einfache Maßnahmen können dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren. Dazu gehört z.B. das Gebot, dass das Personal auf geeignetes Schuhwerk zu achten hat oder dass mögliche 'Stolpersteine' von zu reinigenden Flächen zu entfernen sind.

 

In der Verantwortung des Unternehmers liegt es, seinem Personal angemessenes und funktionstüchtiges Gerät (z.B. Hebebühne für Arbeiten in großer Höhe) zur Verfügung zu stellen. Nähere gesetzliche Regelungen dazu finden sich u.a. in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in den aus ihr abgeleiteten 'Technischen Regeln zur Betriebssicherheit' (TRBS). Auch hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass eine Person für die ihr übertragene Aufgabe auch geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Arbeiten in großer Höhe oder an schwer erreichbaren Stellen.

 

Ergonomie

 

Der Beruf des Gebäudereinigers bringt es nun einmal mit sich, dass harte körperliche Arbeit geleistet werden muss. Oft müssen Reinigungskräfte Zwangshaltungen einnehmen, die Haltungsschäden und somit auch chronische Schmerzen verursachen können. Als Arbeitgeber steht man hier in der Pflicht, diese Auswirkungen zumindest zu reduzieren. Daher ist für Arbeitsgeräte zu sorgen, die möglichst auf die Körpergröße der jeweiligen Mitarbeiter eingestellt werden können und die sie somit nicht zum Bücken bzw. Strecken zwingen. Auch dort, wo häufig schwer gehoben oder getragen werden muss, sollen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden bzw. Techniken für rückenschonende Bewegungen vermittelt werden.

 

Arbeitszeitgestaltung

 

Neben all den Faktoren, die die körperliche Gesundheit eines Gebäudereinigers negativ beeinträchtigen können, gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die häufig zu psychischen Belastungen führen. Dazu zählt insbesondere die Arbeitszeit, die typischerweise genau antizyklisch zu den gängigen Arbeitszeiten der meisten anderen Beschäftigten verläuft. Dies stellt vor allem Frauen mit Kindern oft vor große Organisationsprobleme, wirkt sich aber auch auf alle anderen Beschäftigten des Gewerbes negativ auf die Gestaltung ihres Alltags und ihres Soziallebens aus. Auch hier ist der Arbeitgeber aufgefordert, die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass Stress und Überarbeitung möglichst reduziert werden können.

 

Schützen Sie sich und Ihr Personal

 

Mit den oben genannten Themen wurden nur einzelne Aspekte des Arbeitsschutzes in der Gebäudereinigung skizziert. Zum Schutz Ihres Personals und Ihres eigenen Unternehmens empfiehlt es sich, dieses Thema systematisch im Sinne eines sich ständig fortschreibenden Arbeitsschutz-Konzeptes anzugehen. Hilfe dazu können Sie in Seminaren oder auch bei spezialisierten Beratern finden. Zum Einstieg in das Thema Arbeitsschutz empfehlen wir Ihnen die Webseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA), das Gefahrstoff-Informationssystem der Berugfsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU), die Website Arbeitsschutzgesetz.org des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. sowie die Beratungsstellen und Webseiten der regionalen Arbeitsschutzbehörden.

 

Bildquelle 'Fensterputzer': © Daniel Hohlfeld - Fotolia.com

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  




Bericht kommentieren


28.09.2011
Kommentare zum Bericht
Kommentiert von: Irmgard Noll aus Greven/Westf. 23.11.2011
Es ist ja schön, das es Verordnungen gibt. Leider werden diese Verordnungen erst gar nicht an den Putzfrauen weiter gegeben.Da werden Berufsfremde von "Laien" angelernt, und diese "Laien" können gar nicht sagen, mit welchen Putzmitteln sie arbeiten.
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Tobias aus trier 28.10.2014
Es ist halt der Bereich des Niedriglohnsektors, wir alle müssen überlegen, was uns eine richtige und vor allem sichere Reinigung wert ist. Immer wieder werden Menschen hierzu eingestellt, welche nicht mal der deutschen Sprache mächtig sind und somit keine Gefahr deuten können. Dies kann nur geändert werden, wenn sich die Unternehmen durch geeignetes Fachpersonal ( Fasi )beraten lassen und hierzu auch bereit sind, Geld auszugeben!!
Eintrag kommentieren
Kommentiert von: Werner aus Düsseldorf 29.09.2011
Diesen Artikel sollten sich wirklich alle Gebäudereiniger dringen einmal durchlesen. Wie oft riskieren die meisten von uns doch Ihre Gesundheit, ja oft sogar Ihr Leben!
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Hans-Joachim aus Rostock 24.07.2012
Hallo Werner, genau das ist eigentlich das Falsche. Nicht der Gebäudereiniger solltre sich das Durchlesen, sondern sein Vorgesetzter. Und der sollte nicht, sondern muss seine Mitarbeiter entsprechend anleiten, unterweisen und kontrollieren. So wird ein Schuh daraus.
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Helmut 12.03.2020
Was helfen die ganze Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und (der Versuch) Mitarbeiter zu schulen (80% unterschreiben zwar, erscheinen nicht und von den 20% anwesenden sind 60% mit Handy etc. beschäftigt), wenn dann z.B. die Mitarbeiterin einem am Objekt sagt " das mach ich schon immer so...", wiederholt mit FlipFlops auftaucht, Schutzausrüstungen ignoriert/ versteckt, und wenn man auf Einhaltung der Vorschriften besteht diese Mitarbeiterin dann tobend, vorm Kunden, das Zeug hinschmeißt und "… wenn Sie drauf bestehen können Sie es selber machen" abrauscht. Es ist immer Leicht zu sagen der Arbeitgeber muss sich darum kümmern. Es braucht auch Mitarbeiter die es lernen wollen und auch umsetzten. Sonst helfen auch die zig Vorschriften, Vorgaben und Bemühungen die zu vermitteln nichts. Nebenbei, wie in vielen Bereichen, sind wir überreguliert. Durch den Papierkrieg beleibt der Mensch und die eigentliche Arbeit auf der Strecke.
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Eddy 13.12.2021
In dem Betrieb in dem ich tätig war gab es niemals irgendwelche Unterweisungen oder Gefahrenhinweise. Wenn man dies bezüglich etwas angesprochen hat wurde es ignoriert oder schlichtweg vergessen. Selbst Handschuhe waren oft Mangelware. Und das bei einem Betrieb mit mehr als 500 MA. Das ist traurig.
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Werner aus Hannover 12.10.2015
Krnak wird nicht der Arbeitgeber, sondern die FAchkraft. Die muss sich überlegen, ob sie ergonomisch reinigt oder nicht. Dazu gehört auch das einfordern vom AG, aber alles vom AG machen zu lassen geht nicht.
Eintrag kommentieren
Meinung zum Kommentar von: Ursula aus Oelde 12.04.2016
Die meisten meiner Kollegen wissen doch selbst nicht wie sie sich schützen können. Und wenn sich der Chef nicht drum kümmert haben sie halt Pech gehabt, oder wie? Da schindet man sich sein Leben lang, verdient kaum was und ist dann auch noch krank. So schauts doch aus!
Eintrag kommentieren
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Mann mit Schneefräse
Winterdienst
Vorsicht Glatteis: der Winterdienst ist eine dringend benötigte, doch schwer kalkulierbare Dienstleistung Eigentlich kön...
Junge Frau wischt ein sehr schmutziges Fenster
Wenn Sonderfälle zur Herausforderung für Ihre Ge...
Der Alltag in der Gebäudereinigung mit Büro-, Haushalts- oder Glasreinigung sollte je...
Reinigungsmittel Putzmittel Chemie
Reinigungsmittel: Unterschätzte Gefahr
Im Gebäudereiniger Handwerker arbeiten in Deutschland nach Angaben der Statista GmbH im Jahr 2015 u...
Schild: Kompetenz - Pfusch
Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung
Qualität in der Gebäudereinigung ist planbar   Zu spät am vereinbarten Ort erschienen...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Die Handkehrmaschine DuroSweep 77 Pro
Langlebig und zuverlässig:   Die Handkehrmaschine DuroSweep 77 Pro der Firma Starmix ist ein...
Den richtigen Container wählen: Wie ent...
Wenn das Frühjahr anbricht, beginnt auch die Zeit der Bauprojekte. Ob Neubau oder Umbau, Modern...
Das Geheimnis eines sauberen Gebäudes: ...
Jeder liebt einen sauberen Raum. Sauberkeit spricht nicht nur für die Ästhetik des Raumes, son...
Relevanz von Gebäudereinigung für Unte...
Als Unternehmer oder Unternehmerin sind Sie ständig darum bemüht, die Leistung Ihrer Firma zu ...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
82.675.981
Besucher:
3.371.560
 
Aufrufe heute:
6.435
Besucher heute:
191
Mitglieder:
2.588
Umfrage
Wie wirken sich die gestiegenen Kosten durch Tariferhöhung, Energie- und Materialpreise auf Ihre Gebäudereinigung aus?
Manche Kunden kündigen, wenn ich versuche die gestiegenen Kosten weiterzugeben.
Ich komme damit einigermaßen zurecht, aber der Gewinn ist zurückgegangen.
Mein Geschäft läuft wie zuvor, ich habe Preise bzw. Leistungen so angepasst, dass es weiterhin profitabel läuft.
 

Kommentare 0 Kommentare 52 abgegebene Stimmen

Anzeige
Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft