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Gebäudedienstleister im digitalen Wandel: BIV informiert über KI und Cybersicherheit

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Berlin – Das Gebäudereiniger-Handwerk rückt näher an die digitale Zukunft: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat ein neues Whitepaper zur Künstlichen Intelligenz (KI) veröffentlicht. Damit sollen die rund 2.500 Mitgliedsunternehmen besser auf die technologischen Entwicklungen vorbereitet werden – und zugleich auch auf neue Anforderungen in Sachen IT- und Datensicherheit.


?Künstliche Intelligenz: Chancen erkennen, Risiken verstehen


Das neue Informationspapier des BIV bietet eine verständliche Einführung in das Thema KI im Unternehmensalltag. Ziel ist es, Inhaberinnen und Inhaber von Gebäudereinigungsfirmen dabei zu unterstützen, die Potenziale von Künstlicher Intelligenz strategisch zu nutzen – etwa zur Optimierung von Arbeitsprozessen,


Angebotskalkulation oder Einsatzplanung.
Grundbegriffe, Anwendungsbeispiele und Herausforderungen im Umgang mit KI werden anschaulich erklärt. Grundlage des Dokuments ist ein verbandseigener KI-Workshop, aus dem die wichtigsten Erkenntnisse in kompakter Form zusammengefasst wurden. Autorenschaft übernahmen die beiden Experten Prof. Christian Schlicht und Philipp Gellert.


Ein zweites, vertiefendes Whitepaper mit Fokus auf konkrete Praxisbeispiele soll Ende September auf der Branchenmesse CMS Berlin 2025 erscheinen.
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Cybersecurity: Neue Anforderungen im Blick behalten


Neben technologischen Chancen rücken auch neue Risiken in den Fokus. Zwar zählen Gebäudedienstleister selbst nicht zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“. Da sie jedoch regelmäßig in sensiblen Bereichen wie Kliniken, Behörden oder großen Industrieanlagen tätig sind – inklusive Datenkontakt mit den jeweiligen Auftraggebern –, steigen auch die Anforderungen an Cybersicherheit.


Der BIV informiert seine Mitgliedsbetriebe daher umfassend über zwei aktuelle Gesetzesinitiativen:

 

  • NIS-2-Richtlinie (EU): Ziel ist ein einheitliches Cybersicherheitsniveau innerhalb der Europäischen Union. Die Lieferkette der Informations- und Kommunikationstechnologie muss dabei durchleuchtet werden – was bedeutet, dass auch externe Dienstleister wie Gebäudereiniger unter Umständen in den Geltungsbereich fallen können.
  • KRITIS-Dachgesetz (DE): Das Gesetz soll die Resilienz kritischer Anlagen stärken – physisch wie digital. Betreiber solcher Infrastrukturen sind verpflichtet, auch bei ihren Dienstleistern auf die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen zu achten.

 

?Verband setzt auf Aufklärung und Orientierung


Mit seinen Informationspapieren will der BIV nicht nur aufklären, sondern den Betrieben eine praxisnahe Orientierung geben – in einer Branche, die längst nicht mehr nur Besen und Eimer kennt, sondern zunehmend digitaler, vernetzter und auch verwundbarer wird.

 

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Christopher Lück, Geschäftsführer(in) Politik und Kommunikation, Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0

 

Bild: Google DeepMind, pexels.com

 

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