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IG-Bau fordert vorgezogene Tarifverhandlungen

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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat laut aktueller Pressemitteilung vom 25.04.2022 den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks zu vorgezogenen Tarifverhandlungen aufgefordert. Durch den Anstieg des gesetzlichen Mindestlohnes im Juni und Oktober dieses Jahres,besteht zudem die Gefahr einer Jobabwanderung.


Systemrelevante Arbeit muss ausreichend honoriert werden


Ab erstem Juni steigt der gesetzliche Mindestlohn etappenweise von 9,82 € auf 12 €. Damit übersteigt er sogar kurzfristig den Mindestlohn der Gebäudereinigung – dieser liegt aktuell bei 11,55 €. Erst im Januar kommenden Jahres zieht der brancheninterne Mindestlohn im Rahmen des Tarifvertrages ebenfalls auf 12 € nach.Den bisherige Lohnunterschied sieht IG-Bau-Vorstandsmitglied Ulrike Laux als notwendig und absolut gerechtfertigt an. Denn während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die Arbeit der Gebäudereiniger*innen, absolut systemrelevant ist, so Laux weiter. Durch ihre Arbeit sorgen die Gebäudereiniger*innen deutschlandweit für eine angenehme und sichere Atmosphäre am Arbeitsplatz und anderen öffentlichen Orten. Zudem ist die Tätigkeitkörperlich extrem fordernd. Diese Umstände müssten anerkannt und entsprechend höher gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.


Gefahr der Jobabwanderung


Wenn die Arbeitgeber diese Umstände nicht anerkennen und den Lohn entsprechend anpassen, schloss Laux, dürften sie sich zudem nicht wundern wenn die Arbeitnehmer sich nach anderen, körperlich
weniger fordernden Beschäftigungen umsehen. Aktuell erhalten von den rund 700 000 Beschäftigten der Reinigungsbranche ca. 500 000 den Mindestlohn.

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Reicht der Branchenmindestlohn von 14,25 € pro Stunde (Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung) aus?
Ja – das ist ein fairer Lohn für die Tätigkeit.
Kaum – die Arbeit ist anstrengend, aber mehr ist selten drin.
Nein – davon kann man kaum leben.
Ganz klar nein – unter 16 € ist das Ausbeutung.
 

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