Gewerkschaftsbonus auf dem Prüfstand – Tarifgespräche im Gebäudereiniger-Handwerk ohne Ergebnis vertagt
Im Gebäudereiniger-Handwerk haben die Gespräche über einen möglichen zweiten Gewerkschaftsbonus begonnen – und sind nach der ersten Runde direkt ins neue Jahr verschoben worden.
Am 18. November trafen sich die Tarifpartner in Frankfurt am Main, um die Zusage aus der Lohntarifeinigung von 2024 einzulösen: Ab November 2025 sollte über eine zusätzliche Sonderzahlung für IG-BAU-Mitglieder in Innungsbetrieben gesprochen werden. Doch der Auftakt verlief ernüchternd. Die Gewerkschaft brachte eine neue Jahressonderzahlung für Mitglieder ins Spiel. Nach rund drei Stunden war klar: Die Positionen liegen weit auseinander. Die Verhandlungen werden nun im Januar 2026 fortgesetzt.
Tarifpartner bleiben am Tisch – aber die Fronten sind verhärtet
Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des Bundesinnungsverbands (BIV), machte im Anschluss deutlich, dass man zwar gesprächsbereit sei, aber keine falschen Erwartungen wecken wolle: „Wir stehen zu unserer Zusage und sprechen mit der IG BAU. Aber wir haben weder Zugeständnisse gemacht noch einen Abschluss in Aussicht gestellt.“ Er verwies auf die schwierigen Rahmenbedingungen: eine schwache Konjunktur, seit Jahren stagnierende Wirtschaftsleistung, ein angespanntes Marktumfeld in der Gebäudereinigung und ein Lohnabschluss, der viele Unternehmen bereits stark belastet.
Der Einstiegslohn steigt zum 1. Januar 2026 um 5,3 Prozent auf 15 Euro – eine Erhöhung, die laut BIV „an die Schmerzgrenze“ geht. Die Gewerkschaftsforderung nach zusätzlichen Zahlungen sei „weit von der wirtschaftlichen Realität entfernt“. Die Differenzen, so Kloevekorn, „könnten größer kaum sein“.
Was bedeutet der Gewerkschaftsbonus überhaupt?
Im Gebäudereiniger-Handwerk existiert bereits seit 2007 ein spezieller Bonus für IG-BAU-Mitglieder, die in Innungsbetrieben arbeiten: ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,85 Stundenlöhnen pro Urlaubstag. Für die Einstiegslohngruppe (14,25 Euro pro Stunde) entspricht das bei einer Vollzeitbeschäftigung über 790 Euro pro Jahr – ein spürbarer Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder. Der jetzt diskutierte zweite Bonus wäre eine zusätzliche Sonderzahlung – allerdings ausschließlich für Mitglieder. Und genau das macht den Punkt für Arbeitgeber sensibel.
Branchendaten: Löhne steigen schneller als die Preise
Die Tariflandschaft der Gebäudereinigung sieht so aus:
- Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag gilt bis Ende 2026.
- Die Branche hängt nicht am gesetzlichen Mindestlohn: Der Einstiegslohn liegt 2025 bei 14,25 Euro, also rund 11 Prozent über dem gesetzlichen Minimum.
Lohnentwicklung 2015–2025:
- 74 % im Osten (von 8,21 € auf 14,25 €)
- 49 % im Westen (von 9,55 € auf 14,25 €)
- Inflationsentwicklung 2015–2024: rund 24 %
- Inflation 2025 bis Oktober: 2,2 %
Die Löhne sind also deutlich stärker gestiegen als die Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum – für Betriebe ein Kostendruck, der sich in Ausschreibungen und Preisverhandlungen zunehmend bemerkbar macht.
Angespannte Branche – wenig Spielraum für Zusatzleistungen
Die aktuelle Herbstkonjunkturumfrage 2025 zeigt: Die Stimmung im Gebäudereiniger-Handwerk bleibt angespannt. Viele Unternehmen kämpfen mit steigenden Personalkosten, unsicheren Auftragslagen, Preisdruck und einem hart umkämpften Markt. Vor diesem Hintergrund gelten zusätzliche freiwillige Leistungen als schwer darstellbar – selbst wenn sie nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten würden.
Wie geht es weiter?
Die Gespräche sollen im Januar 2026 fortgesetzt werden. Ob sich die Tarifpartner annähern oder die Differenzen bleiben, wird sich erst dann zeigen. Fest steht jedoch: Die Branche befindet sich in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld – und jeder zusätzliche Euro wird sorgfältig abgewogen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation
Kronenstr. 55–58, 10117 Berlin
Telefon: 030 2062267-0
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