Arbeitsschuhe: bequem, sicher und trendy
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt seit 1978 die Unfallursachen in der Arbeitswelt. Die Daten beinhalten unter anderem Fälle von tödlichen Unfällen, die auch aufgrund fehlender Arbeitskleidung zustande kommen. In zwölf Jahren bis 2021 wurden der BAuA insgesamt 2.187 tödliche Unfälle gemeldet. Grund genug, sich mit dem Thema Arbeitsschuhe zu beschäftigen.
Spezielle Arbeitsschuhe für verschiedene Berufskategorien
Viele Angestellte tragen im Büro ihre privaten Straßenschuhe. Arbeitsrechtlich ist das unbedenklich, denn tatsächlich lauern im Büro kaum Unfallgefahren. Das gilt aber nicht für alle Arbeitsbereiche in einem Unternehmen. In der Gastronomie beispielsweise sind Arbeitsschuhe teils mit Stahlkappe im vorderen Schuhbereich unerlässlich. In der Küche wird mit scharfem Küchenwerkzeug gearbeitet, damit besteht ein höheres Unfallrisiko als in einem Personalbüro. Aber auch Kellner und Baristen sollten speziell gefertigte Arbeitsschuhe im Restaurant oder der Bar tragen.
Flüssigkeiten erhöhen das Risiko, auf dem Boden auszurutschen und sich zu verletzen. Zwar enden Ausrutscher nur äußerst selten sofort tödlich, jedoch können sich Angestellte Langzeitschäden zuziehen, die im Verlauf zum Ableben führen. Arbeitskleidung hat den Sinn, den Arbeitenden optimal vor Gefahren zu schützen, wenngleich sie alleine nicht ausreicht, um Unfälle zu vermeiden. Für alle Berufskategorien gibt es Arbeitsschuhe, die im Fachhandel erhältlich sind. Arbeitnehmer, die in den folgenden Berufskategorien tätig sind und bisher keine Arbeitsschuhe tragen, wird dringend empfohlen, Arbeitsschuhe über den Arbeitgeber oder auf eigene Kosten anzuschaffen.
- Gastronomie
- Handwerk (Holz, Metall, Elektrik, weitere)
- Medizinische Einrichtung (Praxis, Klinik, Seniorenresidenz, weitere)
- Werkhallen (Lager, Produktion)
Mindestens in diesen Bereichen benötigen Arbeiterinnen Arbeitsschuhe für Damen, welche der EU-Norm EN ISO 20345:2004 entsprechen und klassifiziert sind.
Klassifizierungen von Arbeitsschuhen
Klasse SB Sicherheitsschuhe nach EU-Norm
Bei einem Arbeitsschuh dieser Klasse gilt der Schutz den Zehen, die mittels einer integrierten Kappe geschützt werden. Klasse S1 schützt zusätzlich zu den Zehen die Ferse. Klasse S1P sichert das Durchstoßen oder Durchbohren von Gegenständen durch die Sohle. Mit der Klasse S2 ist der Arbeitsschuh für mindestens 60 Minuten wasserdicht. Klasse S3 ist gegen Säure beständig und vereint alle Merkmale der unteren Klassen. Abgerundet wird das Angebot durch die Klassen S4 und S5, die alle beide dieselben Sicherheitsmerkmale der Klasse S3 erfüllen und als Stiefel gefertigt werden.
Prüfkennzeichen für Arbeitsschuhe
Arbeitsschuhe, die die Sicherheitsklassen erfüllen erhalten das CE-Prüfzeichen. Schuhe mit dem Siegel können bedenkenlos getragen werden. Nicht alle Arbeitsschuhe unterliegen der Sicherheitsklasse, sondern werden als alternativer Schuh zu Straßenschuhen im Fachhandel angeboten. Meistens sind die Schuhe resistenter und Käufer erhalten eine Garantie für außerordentliche Abnutzungserscheinungen.
Wer trägt Kosten für Arbeitsschuhe?
§3, Abs.3 ArbSchG besagt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, einem Angestellten oder einer Arbeitnehmerin die "Schutzausrüstung" §3, Abs.3 ArbSchG für den jeweiligen Arbeitsbereich zur Verfügung zu stellen. In Arbeitsbereichen, wo keine spezielle Schutzausrüstung erforderlich ist, sollten Angestellte trotzdem Arbeitsschuhe tragen, um ihre privaten Schuhe zu schonen. Durch das Tragen der Schuhe bei der Arbeit nutzen diese sich viel schneller ab als Schuhe, die nur für private Zwecke getragen werden. In dem Fall kommen die Angestellten selbst für die Kosten auf.
Schwarzmeier GmbH
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