gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Neue Informationspflichten für Handwerksbetriebe betreffen auch Gebäudereiniger

Im Rahmen der neuen Auskunftspflicht müssen Handwerksbetriebe ihren Familien- und Vornamen, die genaue Anschrift, Daten der Erreichbarkeit, wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer bereithalten.
Gesellschaften müssen Auskünfte über die Rechtsform und Registerangaben machen.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten muss die Genehmigungsstelle angegeben werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anzugeben.

 

Bei reglementierten Berufen laut EG-Dienstleistungsrichtlinie müssen Angaben zu Berufsbezeichnung, dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und zur zuständigen Kammer gemacht werden.
Die genutzten Vertragklauseln über das angewandte Recht sind anzugeben, sowie Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung, falls sich diese nicht aus dem Zusammenhang ergeben.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
Zulassungspflichtige Handwerke müssen ggf. Angaben zu ihrer Kammer machen.

 

Diese Informationen können auf verschiedene Weise zugänglich gemacht werden, wie etwa auf der Betriebseigenen Homepage oder als Aushang beim Kunden Vorort.

 

Weitere Informationen, wie beispielsweise die Veröffentlichung berufsrechtlicher Regelungen, müssen auf Anfrage bereitgestellt werden.

 

Im Bereich der Preisangaben sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:

 

Wurde ein Preis vor Ausübung der Tätigkeit genannt, muss dieser Preis gerechtfertigt werden.
Gibt es zu Beginn der Tätigkeit noch keinen vorab bestimmten Endpreis, ist entweder ein Kostenvoranschlag auszuhändigen oder es sind Einzelheiten der Berechnung bekannt zu geben.
Die Regelungen bezüglich des Preises gelten nicht für Letztverbraucher.

 

Wer Fehler macht zahlt!
Wer den Anforderungen der DL-InfoV vorsätzlich oder fahrlässig nicht gerecht wird, muss wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu EUR 1.000 rechnen (§ 146 Absatz 2 Nr. 1 GewO).

 

Es ist sinnvoll diese Neuerungen auf der betriebseigenen Homepage zu veröffentlichen und ein Informationsblatt zu erstellen, welches auf Anfrage leicht herausgegeben werden kann.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Reinigungskraft reinigt Bürotisch
Trübe Aussichten für die Gebäudereinigungsbranc...
Tja, eigentlich sollten wir, die Gebäudereiniger, ja einer der Gewinner der Krise sei...
Symbolbild ökologisch reinigen
Ökologisch sauber!
Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung   Beim Thema Umweltschutz stellen sich vielen Gebäude...
Facility Management Laptop pixabay
Facility Manager - viel mehr als ein Hausmeister
Facility Manager sind aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Dabei handelt es sich nic...
Symbolbild Tipps Soziale Medien
Online-Tipps für Gebäudereiniger
Im Gebäudereinigerhandwerk arbeiten mehr als 1 Prozent aller Berufstätigen in Deutschland, damit ist es...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Multi-Objekt Betrieb: Wie man Reinigungs...
 Sobald Gebäudereinigung nicht mehr nur ein Objekt betrifft, ändert sich alles. In einem Stan...
603 Euro im Minijob: Was Reinigungskräf...
 Zum Jahreswechsel ist die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich gestiegen. Grun...
Weltweiter Boom bei Reinigungsrobotern
Nach aktuellen Zahlen erreichte die Gesamtzahl der für den professionellen Einsatz verkauften Servic...
Vertrauen im Keller, Gespräche abgebroc...
Die Fronten in der Gebäudereinigung verhärten sich. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwe...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
101.232.513
Besucher:
18.650.337
 
Aufrufe heute:
14.004
Besucher heute:
9.851
Mitglieder:
2.662
Umfrage
Was würde Ihren Arbeitsalltag aktuell am stärksten verbessern?
Klare, realistische Leistungsverzeichnisse und feste Absprachen
Verlässlichere Einsatz- und Dienstplanung (weniger spontane Änderungen)
Bessere Kommunikation mit Auftraggebern und Objektverantwortlichen
Mehr Entscheidungsspielraum und Rückhalt durch die eigene Führung
 

Kommentare 0 Kommentare 11 abgegebene Stimmen

Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft