gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Mindestlohn steigt zum 1. Juli

Zum 1. Juli 2021 erhöht sich wieder der gesetzliche Mindestlohn. Der Mindestlohn wird von derzeit 9,50 Euro auf 9,60 Euro pro Stunde angehoben. Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Was die Anhebung für Minijobs bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.


Minijob-Grenze darf nicht überschritten werden


Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern ab dem 1. Juli 2021 mindestens einen Stundenlohn von 9,60 Euro brutto zahlen. Dieser neue Mindestlohn gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich, aber auch für Minijobs in Privathaushalten.

 

Aufmerksam sein sollten Arbeitgeber bei Minijobbern, die den Mindestlohn erhalten und mit ihrem Verdienst bereits vor der Anhebung ab 1. Juli 2021 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Höhe von 450 Euro ausschöpfen. Wenn diese Arbeitnehmer weiterhin als Minijobber beschäftigt werden sollen, muss die monatliche Arbeitszeit entsprechend reduziert werden.

 

Bei einem Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde ist maximal eine monatliche Arbeitszeit von etwa 46 Stunden (450 Euro im Monat / 9,60 Euro die Stunde = 46,875 Stunden) möglich. Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Minijobber keine Einmalzahlungen erhält und lediglich die Arbeitsstunden vom Arbeitgeber vergütet werden. Zu den Einmalzahlungen zählen beispielsweise ein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

 

Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausrechnen, wie sich ein neuer Mindestlohn auf die Höhe des monatlichen Verdienstes auswirkt.

 

Aus dem Minijob kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden


Wird die Arbeitszeit nicht angepasst und überschreitet der Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Stundenlohns die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro, liegt kein Minijob mehr vor. Die Beschäftigung ist dann als Midijob sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abmelden und stattdessen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden.

 

Mindestlohn erhöht sich stufenweise bis Juli 2022


Bereits im Jahr 2020 hat die Mindestlohnkommission die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bis zum 1. Juli 2022 festgelegt. Die Regelungen zum Mindestlohn ergeben sich aus dem Mindestlohngesetz.


Wie sich der Mindestlohn weiter entwickeln wird und wie sich das zukünftig auf die maximale Arbeitszeit im Minijob auswirkt, können Sie in unserem Beitrag „2021: Mindestlohn steigt auch im Minijob stufenweise“ nachlesen.


Für konkrete Fragen zum Thema Mindestlohn wenden Sie sich bitte unter 030 60 28 00 28 an das Bürgertelefon des BMAS. Außerdem finden Sie auf der Internetseite des BMAS ausführliche Informationen rund um das Thema Mindestlohn.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Zollbeamter
Zollkontrollen - nervig, aber notwendig
Zollprüfungen sorgen nicht gerade für Begeisterung – wer sich an Recht und Gesetz hält und weiß...
Impression von der CMS 2017
Facility Management: Deutschland ist umsatzstärks...
Die im September dieses Jahres stattfindende Branchenmesse "CMS - Cleaning Management ...
Zwei Behälter für Reinigungsmittel auf weißem Hintergrund, umrandet von grünen Blättern
Sauberkeit mit Verantwortung – warum nachhaltige...
Reinigen ist ein Grundbedürfnis – im Privathaushalt wie im professionellen Bereich....
Weiterbildung in der Gebäudereinigung
Weiterbildung und Spezialisierung in der Gebäuder...
Für Gesellinnen und Gesellen in der Gebäudereinigung gibt es viele Karrieremöglichke...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Multi-Objekt Betrieb: Wie man Reinigungs...
 Sobald Gebäudereinigung nicht mehr nur ein Objekt betrifft, ändert sich alles. In einem Stan...
603 Euro im Minijob: Was Reinigungskräf...
 Zum Jahreswechsel ist die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich gestiegen. Grun...
Weltweiter Boom bei Reinigungsrobotern
Nach aktuellen Zahlen erreichte die Gesamtzahl der für den professionellen Einsatz verkauften Servic...
Vertrauen im Keller, Gespräche abgebroc...
Die Fronten in der Gebäudereinigung verhärten sich. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwe...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
101.230.930
Besucher:
18.649.113
 
Aufrufe heute:
12.421
Besucher heute:
8.627
Mitglieder:
2.662
Umfrage
Was würde Ihren Arbeitsalltag aktuell am stärksten verbessern?
Klare, realistische Leistungsverzeichnisse und feste Absprachen
Verlässlichere Einsatz- und Dienstplanung (weniger spontane Änderungen)
Bessere Kommunikation mit Auftraggebern und Objektverantwortlichen
Mehr Entscheidungsspielraum und Rückhalt durch die eigene Führung
 

Kommentare 0 Kommentare 11 abgegebene Stimmen

Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft