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Lücke im Rentenverlauf! Betroffen: Minijobber

Auch die Zeiten als Minijobber sind der gesetzlichen Rentenversicherung zu melden. Andernfalls drohen Lücken im Versicherungsverlauf. Das bedeutet: Weniger Rente im Alter! Was möglicherweise viele nicht wissen, ist, dass ebenso mit Minijobs Anwartschaften der Rentenversicherung erworben werden. Daher müssen auch Arbeitgeber ein paar Dinge beachten.

 

Meldung zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung personenbezogen, damit die Rentenkasse die Beschäftigungszeiten dem Betreffenden aufs Rentenkonto gutschreiben kann. Um Lücken zu vermeiden, wird das Konto auf Vollständigkeit durch die Minijob-Zentrale geprüft. Die Vollständigkeitskontrolle fürs Vorjahr wird regelmäßig Mitte des Jahres vorgenommen. Auf fehlende Unterbrechungsmeldungen wird seitens der Zentrale hingewiesen. Unterbrechungen können durch Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Streik, unbezahltem Urlaub oder auch des Bezuges von Mutterschaftsgeld begründet sein.
Arbeitgeber können die Meldung bequem auf elektronischem Weg vornehmen. Eine Anleitung finden Sie hier.

 

Beitragsnachweis ist keine Meldung zur Sozialversicherung

Die personenbezogene Meldung zur Sozialversicherung wird von Arbeitgebern häufig mit dem Beitragsnachweis zur Sozialversicherung verwechselt. Der Beitragsnachweis gibt Auskunft über die Höhe des Beitrags für alle Beschäftigten, ordnet diese aber nicht den einzelnen Rentenkonten zu. Minijobber sollten die Angaben daher prüfen, damit spätere Rentenkürzungen vermieden werden.

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22.06.2021
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