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Mehr Nettogehalt ab Januar 2020 auf dem Lohnzettel?

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Es kann gut sein, dass sich mancher nach dem Erhalt der Lohnabrechnung für Januar 2020 über den höheren Nettobetrag im Vergleich zum Vorjahr auf seiner Abrechnung gewundert hat. Auch wenn es im Vorfeld zu keiner Gehalts- oder Lohnerhöhung gekommen ist, wird es für viele eine erfreuliche Entdeckung gewesen sein.

 

Woher kommt der höhere Nettobetrag?

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren ist der Grund hierfür eine gesetzliche Änderung, die zum einen den im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und zum anderen die angestiegenen Steuerbeiträge betrifft.

 

Prinzipiell ergeben sich durch das Inkrafttreten der Anpassungen zum 01.01.2020 Änderungen in allen Gehaltsklassen, so das Ergebnis einer Proberechnung der DATEV eG, einem Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und deren Mandanten.

 

Die tatsächlichen individuellen Auswirkungen sind allerdings von Fall von Fall verschieden. Ein Grund hierfür sind die unterschiedlichen Krankenkassenbeiträge, die sich teilweise negativ auf den Nettolohn auswirken.

 

Wer profitiert davon?

 

Besonders profitieren von den Änderungen Erwerbstätigen mit den Steuerklassen I (Ledige), II (Alleinerziehende) und diejenigen mit den Steuerklassen III (Verheiratete) mit einem Monatsbrutto von 4.500€. Wer mehr als 5.000€ verdient wird merken, dass sich hier das Plus in den Steuerklassen weniger bemerkbar macht. Alleinerziehende und Unverheiratete die mehr als 6.500€ brutto verdienen, können laut DATEV mit einem Plus von 267€ beziehungsweise 274€ rechnen. Diese Beispiele beziehen sich auf Werte aus dem Bundesland Bayern und berücksichtigen nicht die jeweilige Kirchensteuer. Des Weiteren wurden die Werte und Beispiele für Arbeitnehmer berechnet, die gesetzlich krankenversichert sind. Als individueller Zusatzbeitrag wurden 1,1 % angenommen.   

 

Kaum Änderungen bei Geringverdienern

 

In absoluten Zahlen machen sich die Änderungen bei Geringverdienern am wenigsten bemerkbar. Mit einem Bruttoeinkommen von 1.500€ ergibt sich nur eine Steuerersparnis von 84€ jährlich. Aber nicht nur hier, sondern auch bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen von 7.000€ brutto, liegt die Entlastung nur zwischen 67€ bis 99€ jährlich.

 

Die größten Gewinner

 

Verheiratetete Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III, die 4.500€ brutto verdienen, sind die größten Gewinner der Anpassung. Sie erhalten, wenn sie keine Kinder haben, 235€ beziehungsweise mit zwei Kindern 239€ mehr Nettogehalt als noch im Jahr 2019.
        
Ersparnis geringer als im Vorjahr


Wenngleich auch die Mehrheit der Arbeitnehmer von den Änderungen profitiert und im Jahr 2020 mehr Nettogehalt ausbezahlt bekommt, so ist die Ersparnis deutlich geringer ausgefallen als im Vorjahr, so die Aussage der DATEV in Nürnberg.

 

 

Bild: Pixabay

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