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Corona-Zuschüsse: Fristverlängerung für Schlussabrechnungen

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Der Abgabetermin für die Schlussrechnungen, die über die Höhe der vom Staat geleisteten Corona-Zuschüsse für Unternehmen entscheiden, wurde verlängert und auf den 30. Juni 2023 geschoben. Zudem wird es ab Anfang 2023 möglich sein, diese Frist ein weiteres Mal um ein halbes Jahr zu verlängern. Der entsprechende Antrag, um eine Abgabe bis Ende 2023 bewilligt zu bekommen, muss dann online gestellt werden. Grund für die Fristverlängerungen ist die zu hohe Arbeitsbelastung bei den bearbeitenden Stellen, weshalb eine zügige Bewilligung der eingereichten Anträge nicht möglich sein wird.
 

Mit der Schlussabrechnung muss man darlegen, wie sehr der Umsatz tatsächlich durch die Pandemie zurückgegangen ist. Beim Erstantrag haben die Firmen hierzu ihre Prognosen eingereicht, doch diese können nicht als Grundlage der Staatszuschüsse dienen. Die Schlussabrechnung muss jeder machen, der Überbrückungshilfen aus den staatlichen Paketen I bis IV beantragt hat. Je nach tatsächlicher Geschäftsentwicklung kann es sein, dass Empfänger entweder bereits gezahlte Hilfen teilweise zurückzahlen müssen oder aber auch noch zusätzliches Geld bekommen. Wer keine Schlussabrechnung einreicht wird übrigens den kompletten Zuschuss wieder zurückzahlen müssen.
 

Wer Zuschüsse aus mehreren Paketen erhalten hat, sollte auch die Schlussabrechnungen dazu gemeinsam abgeben, das erleichtert die Bearbeitung. Die Formulare können Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Diese können auch die Fristverlängerung beantragen.

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