Soziale Hygiene fängt mit dem Lohn an
Sauberkeit wird bei den Hamburger Verkehrsbetrieben (HVV) großgeschrieben. Lohngerechtigkeit eher klein. Zumindest, wenn man den Worten der Mitarbeiter Glauben schenkt, die tags und nachts Busse und Bahnen reinigen.
Kot, Blut und Kotze – dazu auch noch gebrauchtes Fixerbesteck im Mülleimer. Nicht nur eklig, sondern auch gefährlich aufgrund der Infektiosität. Eine Gefahrenzulage hierfür gibt es nicht. Für Sauberkeit sorgen die Mitarbeiter der Reinigungsfirma Tereg in drei Schichten. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsschichten sind für diese Lohngruppen von enormer Wichtigkeit. Ihr Grundlohn liegt unter dem Hamburger Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Mit der Arbeitszeiterfassung und korrekter Abrechnung hapert es immer mal wieder. Das räumt selbst die Unternehmensführung der Tereg ein. Aber das ist nicht der einzige wunde Punkt, auch der Umgangston ist rüpelhaft und von geringer Wertschätzung gegenüber den Angestellten. Die Anerkennung den Mitarbeitern gegenüber wird in zweierlei Hinsicht nicht Rechnung getragen: in finanzieller und sprachlicher.
Hamburger Mindestlohn beträgt 12 Euro die Stunde
Hamburg solle eine Stadt der „guten Arbeit“ werden, versprach der SPD-geführte Stadtsenat. Wer 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, soll nicht im Rentenalter auf soziale Hilfe angewiesen sein. Das ist aber erst ab einem Entlohnung von mindestens 12 Euro möglich. Daher sollen bei Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die diesen Lohn ihren Angestellten bezahlen. Im Tarifvertrag wurde das 2018 bereits festgesetzt. Umgesetzt wurde es nie. Begründung: Die Wettbewerbssituation.
Vergabegesetz muss reformiert werden
Bislang ist der Hamburger Mindestlohn Makulatur. Das Vergabegesetz muss reformiert werden, damit der Mindestlohn keine Empfehlung, sondern Obliegenheit ist. Öffentliche Ausschreibungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die diese Verpflichtung auch einhalten. Bei Ausschreibungen nimmt die öffentliche Hand meist den preislich günstigsten Anbieter, ohne auf die Bezahlung der Mitarbeiter zu achten. Schließlich ist es Steuergeld, welches den Bürgern gehört. Daher ist Sparsamkeit Gebot. Allerdings ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Mindestlöhne unterschreiten und eine Altersarmut vorprogrammiert ist. Ansonsten springt wieder der Staat mit Steuergeld ein und subventioniert Betriebe, die zulasten der Allgemeinheit ihre Gewinne maximieren. Die Sozialleistungen des Staates werden dann von Unternehmen und Bürgern bezahlt. Es sind die Wirtschaftsbetriebe, die gesellschaftlich nachhaltig operieren und ihren Mitarbeitern finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Aus diesem Grund ist es nicht akzeptabel, bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand Betriebe zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Wirtschaftsethik eine neue Generation an sozial schwachen Rentnern verursacht. Auch das muss bei Auftragsvergabe in den Blick genommen werden.