gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Gebäudereiniger-Mindestlohn seit April allgemeinverbindlich

1

Bereits vergangenen November hatten die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks die Lohntarifverträge für die Jahre 2021 bis 2023 ausgehandelt. Nun sind die Löhne der beiden wichtigsten Lohngruppen (1 und 6) zum 1. April vom Ministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden.

 

Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass auch Firmen, die nicht tarifgebunden sind, diese Mindestlöhne zahlen müssen. Somit kann jeder in der Gebäudereinigung tätige Arbeitnehmer auf diesen Tariflohn bestehen.

 

Normalerweise werden Löhne, kurz nachdem sich die Tarifparteien geeinigt haben, als allgemeinverbindlich erklärt. Die Corona-Pandemie hat jedoch zu Verzögerungen auf ministerieller Ebene geführt, weshalb es diesmal nahezu ein halbes Jahr dafür brauchte.

 

Die Lohnuntergrenzen der betroffenen Lohngruppen sehen wie folgt aus:

  • In der Berufseinsteiger-Lohngruppe 1 liegt der Mindestlohn bundesweit bei 11,11 Euro pro Stunde. Bis 2023 wird er auf 12,- Euro anwachsem.
     
  • Die Lohngruppe 6 gilt für Mitarbeiter in der Fassaden- und Glasreinigung sowie für Gesellen. Der Mindestlohn pro Stunde beträgt hier 14,45 in diesem Jahr. Bis 2023 wird er auf 15,20 Euro steigen.

Erfreulich ist, dass damit die entsprechenden Löhne in der Gebäudereinigung deutlich über dem derzeit gültigen allgemeinen Mindestlohn von 9,50 Euro liegen.

 

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Tatortreiniger: Wenn der Job mehr als nur Putzen b...
Wer kennt ihn nicht, Heiko „ Schotty“ Schotte, den kultigen Tatortreiniger aus de...
Tuftmopp Standard Quattro Micro
Von Wischmopps, Mopps, Wischmops und Mops
Sauber, effizient, ergonomisch: Moderne Mopps richtig einsetzen   Sie sind fast so selbstve...
Reinraumreinigung – 3,3 Millionen Quadratmeter o...
3,3 Millionen Quadratmeter – eine Fläche so groß wie 462 Fußballfelder – werden...
Eine Frau reinigt den Eingangsbereich eines Firmengebäudes. Links im Bild ist ein Putzwagen zu sehen. Im Vordergrund steht ein gelbes Schild mit der Aufschrift: Reinigen nach Bedarf
Reinigung nach Bedarf? Wann starre Leistungsverzei...
Ein Leistungsverzeichnis schafft Ordnung. Es legt fest, welche Flächen gereinigt werd...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Mehr als schöne Worte? Neue Charta soll...
Arbeitskräftemangel, ungünstige Arbeitszeiten, hoher Leistungsdruck und wenig Wertschätzung: ...
17 Euro gefordert, kein Angebot: Tarifru...
17 Euro pro Stunde für die Unterhaltsreinigung, 20,40 Euro für die Glas- und Fassadenreinigung...
Hauptsache, die App ist zufrieden
Früher galt ein Gebäude als gereinigt, wenn es sauber war. Heute ist die Sache komplizierter. Der Boden ...
Qualität hat ihren Preis
Unsere aktuelle Umfrage hat ein Problem sichtbar gemacht, das in der Gebäudereinigung seit Jahren bekannt ist und...
Anzeige
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
107.846.819
Besucher:
24.312.402
 
Aufrufe heute:
31.031
Besucher heute:
22.836
Mitglieder:
2.871
Umfrage
Wo liegt aktuell der größte Handlungsdruck in der Gebäudereinigung?
•
Mitarbeitende gewinnen und langfristig halten
•
Robotik und Digitalisierung sinnvoll einsetzen
•
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten verbessern
•
Auftraggeber vom Wert guter Reinigung überzeugen
 

Kommentare 0 Kommentare 2 abgegebene Stimmen

Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft