Modernisierung der Ausbildungsordnung im Gebäudereinigerhandwerk
Seit dem 1. August 2019 gilt die neue Ausbildungsordnung für Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag der Bundesregierung zusammen mit den zuständigen Bundesministerien, Sachverständigen und Sozialpartnern die Ausbildungsordnung überarbeitet und modernisiert. Im Vorjahr 2018 haben 885 Auszubildende die Ausbildung im Gebäudereinigerhandwerk begonnen. Nach Beendigung der Ausbildung ist eine Weiterqualifizierung zum/zur Gebäudereinigermeister/-in möglich.
Technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung
Die Überarbeitung der Ausbildungsordnung im Gebäudereinigerhandwerk ist nach 20 Jahren notwendig geworden, da die Anforderungen und Rahmenbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk der allgemeinen technischen Weiterentwicklung sowie einem wachsenden Umweltbewusstsein angepasst werden mussten.
In der dreijährigen dualen Ausbildung lernen zukünftige Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen im wahrsten Sinne des Wortes ihr Handwerk. Für die Reinigung von Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen, Pflege- und Altenpflegereinrichtungen, Bürogebäuden und Industrieanlagen braucht es sehr gut ausgebildete Fachkräfte.
Die im Gebäudereinigerhandwerk ausgebildeten Profis wissen genau, wie bei der Reinigung und Desinfektion von Anlagen und Räumen vorzugehen ist, da sie Verschmutzungen richtig erkennen und die passenden Reinigungsverfahren sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Ausführung der Arbeiten erlernt haben.
Ein Profil der beruflichen Aufgaben eines Gebäudereiniger/-in finden Sie online auf der Internetseite des BIBB unter diesem Link.
Kompetenzbasierte Überarbeitung
In die Novellierung der Ausbildungsordnung sind Änderungen eingeflossen, die einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung von Reinigungsverfahren leisten. Das Erlernen von alternativen Reinigungsverfahren soll dabei einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Zusätzlich wird in der Überarbeitung der technischen und organisatorischen Entwicklung des Gebäudereinigerhandwerks Rechnung getragen. Dazu gehören beispielsweise digitalisierte Arbeitsschritte wie das Aufmaß zur Berechnung von Flächen und Kosten zur einfachen Erstellung von Angeboten sowie der Abrechnung von geleisteten Arbeiten. Ebenso ist die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien Teil der Ausbildung.
Auch die Abschlussprüfung ist von den Änderungen betroffen. So gibt es künftig keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine zweiteilige sogenannte gestreckte Abschlussprüfung.
Die Änderungen wurden entlang der berufstypischen Geschäfts- und Arbeitsprozesse kompetenzbasiert formuliert und sind im Bundesgesetzblatt nachlesbar.
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