Zwei Euro mehr fürs Saubermachen: Tarifrunde in der Gebäudereinigung startet
17 Euro pro Stunde für die Unterhaltsreinigung, 20,40 Euro für die Glas- und Fassadenreinigung: Mit einer klaren Forderung geht die IG BAU in die diesjährige Tarifrunde des Gebäudereiniger-Handwerks. Die Arbeitgeber halten dagegen und warnen vor einer Kostensteigerung von mehr als 13 Prozent. Am 9. September treffen beide Seiten erstmals aufeinander.
Zwei Euro mehr pro Stunde – und zwar für alle Lohngruppen. Mit dieser Forderung geht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG BAU, in die bevorstehenden Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger-Handwerk. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll nach dem Willen der Gewerkschaft zwölf Monate betragen.
Für Beschäftigte der Lohngruppe 1, zu der unter anderem die Innen- und Unterhaltsreinigung gehört, würde das einen Sprung von derzeit 15 auf 17 Euro pro Stunde bedeuten. In der Lohngruppe 6, zu der Glas- und Fassadenreinigung zählt, soll der Stundenlohn von derzeit 18,40 auf 20,40 Euro steigen. Beide Lohngruppen sind derzeit als Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich und gelten damit nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern grundsätzlich für die gewerblich Beschäftigten der Branche.
Festbetrag statt Prozente
Bemerkenswert ist vor allem die Konstruktion der Forderung. Die IG BAU verlangt keine prozentuale Erhöhung, sondern einen einheitlichen Festbetrag von zwei Euro. Damit würden vor allem die unteren Lohngruppen prozentual stärker profitieren. In Lohngruppe 1 entspräche die Erhöhung gut 13,3 Prozent, in Lohngruppe 6 knapp 10,9 Prozent.
Genau das ist beabsichtigt. Nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts begründet die Gewerkschaft den Festbetrag damit, gerade die unteren Lohngruppen überproportional anzuheben. Hinzu kommen die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die gesellschaftliche Bedeutung der Reinigungsarbeit. Ein großer Teil der Beschäftigten der Branche – darunter viele Frauen – arbeitet demnach für den Branchenmindestlohn.
Die IG BAU verstärkt diese Forderung derzeit mit regionalen Aktionen. Anfang September warb sie unter anderem in Berlin, Duisburg und Erfurt für die Erhöhung. Die Botschaft ist überall ähnlich: Wer Büros, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Betriebe sauber hält, müsse von seiner Arbeit auch angemessen leben können.
Arbeitgeber sprechen von „Symbolpolitik“
Auf Begeisterung trifft die Forderung auf Arbeitgeberseite erwartungsgemäß nicht. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, BIV, hat den Vorstoß bereits im Juni deutlich zurückgewiesen. Er verweist auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung, steigende Lohnnebenkosten und eine nachlassende Nachfrage insbesondere aus Industrie, Büro und Verwaltung. Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission, bezeichnete die Gewerkschaftsforderung als „Symbolpolitik ohne Bezug zur ökonomischen Realität“. Nach Einschätzung des Verbands reduzieren Kunden Aufträge, verschieben Investitionen und sorgen damit auch für eine schwächere Beschäftigungsentwicklung.
Dass eine Lohnsteigerung von mehr als 13 Prozent für eine personalintensive Branche kein kleiner Posten ist, liegt auf der Hand. Personalkosten machen in der Gebäudereinigung einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Steigende Löhne lassen sich deshalb kaum irgendwo im Hintergrund wegoptimieren. Sie landen früher oder später in den Kalkulationen – und damit auch bei den Auftraggebern. Genau dort dürfte ein wesentlicher Teil des kommenden Konflikts liegen.
Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn schrumpft
Für die Gewerkschaft kommt noch ein anderes Argument hinzu: Der Abstand zwischen tariflichem Branchenmindestlohn und gesetzlichem Mindestlohn ist inzwischen überschaubar.
Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung liegt mit 15 Euro damit lediglich 1,10 Euro darüber. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro. Würde der Tariflohn unverändert bleiben, läge der Unterschied dann nur noch bei 40 Cent.
Das ist mehr als ein Zahlenspiel. Ein Branchenmindestlohn hat schließlich auch die Funktion, die besonderen Anforderungen und Bedingungen einer Branche abzubilden. Wenn der Abstand zur allgemeinen gesetzlichen Untergrenze nahezu verschwindet, stellt sich zwangsläufig die Frage, welchen tariflichen Mehrwert er noch bietet. Die Forderung nach 17 Euro würde diesen Abstand wieder deutlich vergrößern.
Nicht nur der Lohn sorgt für Unmut
Dass es den Beschäftigten nicht ausschließlich ums Geld geht, zeigen aktuelle Treffen der IG BAU. Beim „Runden Tisch der Gebäudereinigung“ in Frankfurt nannten Beschäftigte neben der Entlohnung vor allem Arbeitsverdichtung und die korrekte Eingruppierung als Probleme des Arbeitsalltags.
Beides hängt unmittelbar mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche zusammen. Werden Reinigungszeiten immer knapper kalkuliert, steigt der Druck auf die Beschäftigten. Gleichzeitig geraten Unternehmen bei stark preisgetriebenen Ausschreibungen selbst unter Druck.Damit dreht sich die Debatte letztlich nicht allein um die Frage, was ein Arbeitgeber zahlen kann. Sie berührt auch die Frage, was Auftraggeber bereit sind, für professionelle Reinigungsleistungen zu bezahlen.
Der 9. September dürfte erst der Anfang sein
Der derzeitige Tarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Am 9. September beginnt die erste Verhandlungsrunde zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband.
Die Ausgangspositionen liegen weit auseinander. Auf der einen Seite steht die Forderung nach einem spürbaren Lohnsprung für Beschäftigte, deren Einkommen vielfach nur wenig oberhalb der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegt. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die vor steigenden Kosten und einer schwächelnden Auftragslage warnen.
Eine schnelle Einigung wäre deshalb eher überraschend. Fest steht allerdings schon jetzt: Die Tarifrunde wird nicht nur darüber entscheiden, ob künftig 15, 16 oder 17 Euro auf der Lohnabrechnung stehen. Sie wird auch eine grundsätzliche Frage aufwerfen, die die Gebäudereinigung seit Jahren begleitet: Was darf professionelle Reinigung kosten – und wer ist letztlich bereit, diesen Preis zu bezahlen?
Bild: KI-generiert
Redaktion
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