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Krankmeldung und AU-Bescheinigung - worauf man achten muss

Blutdruckmessung
Blutdruckmessung

Egal ob eine Erkältung, eine Verletzung oder ein Unfall vorliegt, eine Krankheit ist alles andere als angenehm. Steht man als Arbeitnehmer vor der Tatsache, dass der Gesundheitszustand derart eingeschränkt ist, dass man nicht arbeiten kann, gilt es wichtige Regeln zu beachten.

 

Krankmeldung sofort

 

Zunächst gilt es, den Arbeitgeber umgehend darüber zu informieren, dass man krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann. Denn der Arbeitgeber muss in der Lage sein, auf einen Ausfall schnellstmöglich zu reagieren. Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, weiß selbst, wie wichtig es ist, dass Termine beim Kunden eingehalten werden oder das Team für einen Reinigungsauftrag komplett zur Verfügung steht. Die Regeln sind hier eindeutig, denn im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 ist der Zeitpunkt der Krankmeldung genau geregelt: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ Unverzüglich ist hier gleichbedeutend mit sofort, also möglichst schon vor Beginn der Arbeitszeit.

 

Direkt anrufen

 

Der schnellste und auch effektivste Weg ist der direkte Anruf beim Chef oder entsprechend in der Personalabteilung. Es ist die Aufgabe des Arbeitnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Information auch ankommt. Einfach einen Kollegen zu bitten Bescheid zu geben, reicht nicht aus. Je früher der Betrieb verbindlich informiert ist, desto besser.

 

Die Nutzung alternativer Kommunikationswege ist zwar auch möglich, diese bergen aber immer das Risiko, dass sie den Adressaten nicht erreichen. So kann eine Benachrichtigung per Email, WhatsApp, SMS oder Fax untergehen oder übersehen werden. Im Idealfall ist es im Betrieb genau geregelt, welcher Ansprechpartner bis zu welchem Zeitpunkt zu informieren ist. Es macht somit durchaus Sinn, sich bereits einmal im Vorfeld darüber zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Liegt ein derart schwerer Krankheitsfall vor, dass man nicht mehr selbst in der Lage ist, die Krankmeldung durchzuführen, kann man auch den Ehe-/Lebenspartner, oder falls man im Krankenhaus liegt, das Personal bitten, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen.

 

Deswegen: Die Krankmeldung nicht erst auf die lange Bank schieben sondern umgehend den Chef informieren, am besten noch vor Arbeitsbeginn. Um sicherzustellen, dass die Krankmeldung auch bei der zuständigen Person angekommen ist, kann man um eine Bestätigung, beispielsweise per Email bitten.

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

 

Ob der Arbeitgeber schon vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verlangt oder ob die bekannte Frist von drei Tagen einzuhalten ist, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Auch ist dies im Arbeitsvertrag geregelt. Im Zweifelsfall fragt man bei der Krankmeldung nach, welche Regelung getroffen ist. Wichtig ist es, sich schon frühzeitig um einen Termin beim Arzt zu kümmern, denn spätestens am vierten Tag der Krankmeldung muss die AU dem Arbeitgeber vorliegen. Denn auch dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 geregelt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

 

Auch hier kann es Unterschiede geben in welcher Form dies zu geschehen hat. Praktisch ist es natürlich, die AU per Email zu übermitteln und nach Gesundung das Original nachzureichen. Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass die AU am vierten Tag im Original vorliegt. Das bedeutet, dass der Erkrankte sich darum kümmern muss dieser Pflicht nachzukommen.

 

Post, Einschreiben, Übergabe-Einschreiben?

 

Welcher Übermittlungsweg gewählt wird, kommt darauf an, wie gut das Verhältnis zum Arbeitgeber ist. In den meisten Gebäudereinigungsbetrieben sollte es ausreichen eine AU mit der Post zu versenden. Jedoch gibt es hier keinen Nachweis und ob ein Brief beim Postversand verloren geht, kann man nicht wissen. Ist das Arbeitsverhältnis bereits vorbelastet oder will man prinzipiell auf Nummer sicher gehen, ist es sinnvoll mehrere Möglichkeiten gleichzeitig zu nutzen. Beispielsweise kann die AU einmal eingescannt/digital fotografiert werden und als Email versandt werden. Parallel hierzu nutzt man den Postweg, bei Bedarf als Einschreiben oder sogar Übergabe-Einschreiben. Selbstverständlich kann man die AU auch persönlich abgeben.

 

Übrigens, der Arzt stellt die AU - auch umgangssprachlich als „gelber Schein“ bezeichnet - in Papierform aus. Diese beinhaltet die Ausführung zur Vorlage beim Arbeitgeber, die Ausführung für die Krankenkasse sowie die Ausführung für Versicherte. Wichtig: Es gilt genau zu beachten, welche Ausfertigung für wen bestimmt ist. Denn die Ausführung für den Arbeitgeber informiert ihn zwar über die Dauer der Krankschreibung, Diagnose-Kürzel sind auf dieser jedoch nicht enthalten! Anhand dieser Diagnose-Kürzel könnte schnell recherchiert werden, welche Erkrankung vorliegt, und es besteht keine Pflicht diese Information dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Ausfertigung für die Krankenkasse wird an die Krankenkasse geschickt. Die Ausfertigung für Versicherte verbleibt in den persönlichen Unterlagen.

 

Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 

Dauert die Erkrankung länger an, ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers sich rechtzeitig mit seinem Arzt in Verbindung zu setzen und die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzuklären. Dabei muss die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am letzten Tag der Geltungsdauer erfolgen. Auch hier ist der Arbeitnehmer in der Pflicht seinen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren.

 

Wir wünschen gute Besserung und werden Sie schnell wieder gesund!

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26.03.2020
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