603 Euro im Minijob: Was Reinigungskräfte über ihre spätere Rente wissen sollten
Zum Jahreswechsel ist die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich gestiegen. Grundlage ist die Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist das keine Randnotiz, sondern gelebte Realität – denn die Branche arbeitet traditionell mit einem hohen Anteil an Teilzeit- und Minijob-Modellen.
?Minijobs im Reinigungsgewerbe: strukturell verankert
Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit gehört das Reinigungsgewerbe seit Jahren zu den Branchen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil geringfügiger Beschäftigung. Gleichzeitig ist die Branche stark weiblich geprägt. Frauen stellen im Gebäudereiniger-Handwerk einen erheblichen Teil der Beschäftigten, insbesondere im Bereich Unterhaltsreinigung.
Viele arbeiten in den frühen Morgenstunden oder abends, oft ergänzend zu familiären Verpflichtungen. Gerade Alleinerziehende oder Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien greifen auf Minijobs zurück, weil sie flexible Arbeitszeiten ermöglichen – nicht unbedingt, weil sie eine strategische Altersvorsorge darstellen.
?Rentenwirkung eines 603-Euro-Minijobs
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen. Bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen, zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent an die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer ergänzt dies durch einen Eigenanteil von 3,6 Prozent.
Entscheidend ist, wie sich das später auswirkt:
- Ein Minijob mit 603 Euro monatlich entspricht 7.236 Euro Jahresbrutto.
- Für die gesetzliche Rente zählt dieses Einkommen anteilig zur Beitragsbemessung.
- Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung führt ein Jahr Minijob in dieser Größenordnung zu einem Rentenanspruch von lediglich wenigen Euro pro Monat – häufig im Bereich von rund fünf Euro monatlicher späterer Bruttorente.
Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, spart zwar den Eigenanteil, erwirbt jedoch keine eigenen Rentenansprüche aus diesem Beschäftigungsverhältnis.
?Dauerhafte Minijobbiografien – ein Risiko im Alter
Problematisch wird es dort, wo Minijobs nicht Übergangslösungen sind, sondern dauerhaft dominieren. In der Gebäudereinigung ist das kein theoretisches Szenario. Gerade bei niedrigen Stundenzahlen und mehreren Arbeitgebern bleibt die Erwerbsbiografie fragmentiert.
Die Rentenformel basiert auf sogenannten Entgeltpunkten. Wer über viele Jahre nur auf Minijob-Niveau verdient, sammelt entsprechend wenige Entgeltpunkte. Selbst über 20 oder 30 Jahre entsteht so kein substantieller Rentenanspruch.
Hinzu kommt: Niedrige Einkommen wirken sich nicht nur auf die gesetzliche Rente aus, sondern reduzieren auch Spielräume für private Vorsorge. Wer monatlich 603 Euro verdient, hat kaum finanzielle Reserven für zusätzliche Rücklagen.
?Was die höhere Grenze konkret verändert
Die Anhebung auf 603 Euro ermöglicht rechnerisch mehr Arbeitsstunden, ohne dass Sozialversicherungspflicht in vollem Umfang einsetzt. Für Arbeitgeber schafft das Flexibilität bei Personaleinsatz und Stundenplanung. Für Beschäftigte bedeutet es etwas mehr Einkommen – aber keine strukturelle Veränderung der Rentenlogik.
Erst wenn die Beschäftigung über die Minijobgrenze hinausgeht und in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob oder eine reguläre Teilzeitstelle überführt wird, entstehen deutlich höhere Rentenansprüche. In diesem Bereich greifen dann die vollen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Gerade im Gebäudereiniger-Handwerk stellt sich damit eine strategische Frage: Bleibt das Beschäftigungsmodell langfristig stark minijobgeprägt, oder verschieben sich Arbeitsverhältnisse stärker in sozialversicherungspflichtige Teilzeitstrukturen? Die Antwort darauf entscheidet mit darüber, wie viele Reinigungskräfte im Alter auf ergänzende Leistungen angewiesen sein werden.
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Redaktion
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