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Neues Energielabel ab März 2021

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Mehr Transparenz der Energielabels auf Elektrogeräten

Eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz wird umgesetzt

 

Seit dem 1. März 2021 müssen Elektrogeräte, die in der EU verkauft werden, neue und transparentere Energieeffizienz-Labels tragen. Übergangsweise dürfen noch bis zum 18. März Beschriftungen nach dem alten Standard ausgestellt sein.

 

 

Warum neue Energielabels?
Die eben erst eingeführten Energielabels wurden notwendig, da technische Verbesserungen der letzten Jahre nahezu alle neuen Geräte der Klasse A zuordneten. Einziger Unterschied: die Plusklassen. Für Verbraucher ist der ökologische Unterscheidung auf diese Weise schwieriger zu erkennen. Daher werden künftig die Geräte wieder die Klassen A—G haben.

 

Das hat für die Beurteilung einer Kaufentscheidung deutliche Wirkung. Ist nach dem bisherigen Label die Klasse A+++ ausgezeichnet, ist sie nach dem neuen nur noch D (bezogen auf Kühlschränke). Die bisher Bestplatzierten erreichen bestenfalls die Klasse C. Den Ansprüchen der Etagen A und B genügen die heutigen Ausführungen eher nicht. Das schafft aber Motivation und Innovation, neue, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.

 

Für welche Geräte gilt die Vorschrift?
Diese Vorschrift bezieht sich auf Kühlgeräte (Kühlschränke und Tiefkühltruhen), Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät), Fernsehgeräte und Monitore, Lampen und Leuchten. Bei Lampen und Leuchten gelten die neuen Energielabels allerdings erst ab September 2021.

 

Wäschetrockner, Backöfen und Staubsauger werden voraussichtlich ab 2024 auf die neuen Klassen umgestellt.

 

Das Energielabel umfasst Werte des Verbrauchs (Energie und Wasser), aber auch Lärm Emissionen (Lautstärke). Im Hinblick auf Waschmaschinen, Geschirrspüler und vor allem Staubsaugern ist das ein überaus veritables Kriterium. Bei Waschgeräten ist auch das Fassungsvermögen ein Gesichtspunkt.

 

Was hat sich an den Geräten verändert?
An den bisherigen Geräten und ihrer Effizienz ändert sich nichts. Die Vergleichbarkeit der alten Klassen mit den neuen ist aber nicht eindeutig zu führen. Das liegt an geänderten Berechnungsmethoden, welche das reale Verhalten der Nutzer stärker in den Mittelpunkt rückt. Daher werden auch neue Piktogramme das Verbrauchsverhalten nach Kriterien (Füllmenge, Wasser, Strom usw.) grafisch darstellen.

 

Neu! Der QR-Code
Neu ist der scanbare QR-Code. Mit dessen Hilfe können weitere technische Informationen aus einer Datenbank, die einem speziellen Gerät zugeordnet sind, abgerufen werden.

 

Kunden sparen Geld, die EU strebt die Einhaltung der Klimaziele an
Kaufentscheidungen werden zum großen Teil durch die Beurteilung der Verbraucher mittels der Energieeffizienz gefällt. Achtzig Prozent der EU-Bürger sind mit dieser Etikettierung vertraut und richten danach ihre Kaufentscheidung aus. Für die Verbraucher bedeutet es bares Geld. Verbrauchsarme Geräte zahlen sich langfristig aus. Daher ist eine innovativere und zunächst teurere Ausführung auf lange Sicht meist vorteilhaft. Auch ist der konkrete Verbrauch, beispielsweise eines Fernsehers, ein eminent wichtiges Kriterium. Wenn ein größeres Gerät gemessen an seiner Klasse als sehr gut ausgezeichnet wird, kann der entsprechende Jahresverbrauch über dem eines kleineren liegen. Hier kann sich der Verbraucher die Frage stellen, ob das größere Modell tatsächlich benötigt wird, oder ob für seinen Verwendungszweck nicht auch die etwas sparsamere Ausführung reicht. Die EU hat aber ein weiteres wichtiges Ziel im Blick: Die Klimavereinbarung bis 2030. Hunderttausend Tonnen Treibhausgasemissionen sollen dadurch eingespart werden. Zum Nutzen der Verbraucher und des Weltklimas.

 

Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html

 

Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/elektrogeraete-neue-energielabels-sind-gestartet-52005

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