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Urteil im Streit um Dussmann-Erbe

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Als 2013 Peter Dussmann, Begürnder eines der mittlerweile größten Dienstleistungsunternehmen Deutschlands, starb, vermachte er seiner Ehefrau Catherine von Fürstenberg-Dussmann Dreiviertel seines Nachlasses, seine Tochter Angela musste sich mit dem Pflichtanteil von einem Viertel begnügen. Dagegen hat seine Tochter geklagt, weil das Erbe testamentarisch ursprünglich hälftig aufgeteilt werden sollte und von Peter Dussmann geändert wurde, als dieser bereits durch einen Schlaganfall beeinträchtigt war.

 

Doch das Berliner Langericht wies die Klage der Tochter nun ab. Es sah die Rechtsfähigkeit Peter Dussmanns zum Zeitpunkt der Testamentsänderung nicht eingeschränkt. Entsprechende Gutachten konnten glaubhaft untermauern, dass der Unternehmer sehr wohl wusste, warum er sein Erbe anders als ursprünglich geplant aufteilen wollte. Offenbar befürchtete der erfolgreiche Unternehmer, dass sein Lebenswerk durch den Ehemann seiner Tochter gefährdet sein könnte, da dieser als Esotheriker bekannt war.

 

Die Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann führt bereits seit einem Schlaganfall ihres verstorbenen Mannes im Jahr 2008 die Geschicke der Dussmann Group, die mit einer großen Bandbreite an Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Catering und Seniorenheimen erfolgreich wurde. Sie hofft, dass nun neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch der persönliche Friede zu ihrer Tochter wieder hergestellt wird.

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