Stockende Tarifverhandlungen im Gebäudereinigerhandwerk - keine Lösung in Sicht
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Die Tarifverhandlungen im Gebäudereinigerhandwerk gestalten sich schwierig und bleiben bislang ergebnislos. Wichtige Themen wie Lohnerhöhungen, die Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn und die Laufzeit des Tarifvertrags sorgen weiterhin für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verhandlungsparteien. Der nächste Verhandlungstermin ist für Ende Oktober angesetzt – doch von einer Einigung sind beide Seiten weit entfernt.
EU-Mindestlohnrichtlinie und Lohnforderungen als Stolperstein
Ulrike Laux, Vorstandsmitglied der IG BAU, äußerte nach der letzten Verhandlungsrunde ihren Unmut über das Verhalten der Arbeitgeberseite. Besonders die jüngste EU-Mindestlohnrichtlinie sorgt für Irritationen. Diese empfiehlt, dass der gesetzliche Mindestlohn 60 Prozent des Medianlohns (der Lohn, bei dem 50 Prozent der Beschäftigten mehr und 50 Prozent weniger verdienen) oder 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen sollte. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) müsste der Mindestlohn daher bereits in diesem Jahr bei 14,12 Euro liegen. Bis 2026 sieht der DGB einen Anstieg auf 15,27 Euro als angemessen an.
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro. In der Gebäudereinigungsbranche war es bislang üblich, dass die unterste Lohngrenze einen Euro über dem Mindestlohn liegt. Dies führt zu einer aktuellen Lohnuntergrenze von 13,50 Euro pro Stunde. Die IG BAU fordert jedoch drei Euro mehr pro Stunde, was in der untersten Lohngruppe einem Stundenlohn von 16,50 Euro entsprechen würde. „Auf einmal ist unsere Forderung gar nicht mehr so maßlos, sondern im Hinblick auf die politischen Vorgaben absolut notwendig“, so Laux.
Arbeitgeber zeigen sich unnachgiebig
Auf der Seite der Arbeitgeber bleibt die Verhandlungsbereitschaft gering. Der Bundesinnungsverband (BIV) der Gebäudereiniger stellte bereits klar, dass er nur über einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten verhandeln will. Außerdem setzt sich der Verband für die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifregelungen ein, damit sie für alle Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in Deutschland gelten.
Besonders kritisiert wird die Verzögerungstaktik der Gewerkschaft. Der BIV hatte kurzfristige Verhandlungstermine für Ende September und Anfang Oktober vorgeschlagen, die von der IG BAU jedoch abgelehnt wurden. Der nächste Verhandlungstermin ist erst für den 24. Oktober angesetzt. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Gewerkschaft kein gesteigertes Interesse an einem raschen Abschluss im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen hat“, so der BIV-Vorsitzende Kloevekorn.
Keine Einigung in Sicht
Die Gebäudereinigungsbranche, mit rund 700.000 Beschäftigten das größte Handwerk Deutschlands, steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Forderungen der Gewerkschaft, darunter eine Lohnerhöhung um drei Euro pro Stunde und ein 13. Monatseinkommen für Gewerkschaftsmitglieder, stoßen bei den Arbeitgebern weiterhin auf Widerstand. Ob es Ende Oktober zu einer Einigung kommt, bleibt offen – fest steht nur, dass die Verhandlungen nicht einfach werden.
Bild: pexels Aleksandar Pasaric