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Kritik an Heils Plänen zur Zeiterfassung

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Der Arbeitsminister der neuen Regierung, Hubertus Heil (SPD), hat angekündigt, ab Oktober eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitsstunden noch am Tag der erbrachten Leistung einzuführen. Dies soll für Mitarbeiter von 11 Branchen – darunter auch die Gebäudereinigung – gelten und auch auf geringfügig Beschäftigte zutreffen. Als Begründung für diesen Vorstoß führt Heil zum einen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs an, durch das in Spanien die Pflicht zur unverzüglichen und genauen Zeiterfassung eingeführt wurde, und zum anderen als eine Maßnahme zur Sicherung von Arbeitnehmer-Rechten, denen auf diese Weise eine gerechte Bezahlung garantiert werden kann.

 

Derzeit gibt es zwar bereits für Branchen, die – wie die Gebäudereiniger-Branche - unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, eine Pflicht zur genauen Arbeitszeiterfassung, diese muss jedoch erst 7 Tage nach erfolgter Arbeitsleistung erfolgt sein. In diesem Fall können also Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber nach getaner Arbeit durchgeben, wann und wie lange sie tätig waren. Die Form der Arbeitszeiterfassung ist dabei nicht weiter definiert und wird gerade in Dienstleistungsunternehmen, in denen Arbeitnehmer oftmals bei wechselnden Kunden vor Ort sind, per Mail oder in Papierform nachträglich übermittelt.

 

Eine direkte Übermittlung bedeutet aber de facto, dass diese digital erfolgen muss. Dies gilt insbesondere für Gebäudereiniger, deren Mitarbeiter bei wechselnden Kunden tätig sind und nur selten in den Büros ihrer Arbeitgeber vorstellig werden. Da heute nahezu jede und jeder ein Smartphone besitzt, könnte die Übermittlung der Arbeitszeit theoretisch mittels einer geeigneten App über die Handys der Beschäftigten erfolgen – doch hier lässt sich heute schon absehen, dass Arbeitnehmerverbände datenschutzrechtliche Bedenken anmelden werden.

 

Es ist also absehbar, dass Arbeitgeber massiv in die Anschaffung mobiler Endgeräte investieren werden müssen, die eine datenschutzkonforme Arbeitszeiterfassung nach dem geplanten Gesetz ermöglichen wird. Zudem werden die etablierten Abläufe der Arbeitszeiterfassung geändert werden müssen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

 

Die Gebäudereiniger- Branche und andere Unternehmen mit ähnlichen Strukturen, wie etwa das Baugewerbe – sehen also zusätzlichen finanziellen wie bürokratischen Aufwand auf sich zukommen, den sie aufgrund der bereits bestehenden und praktizierten Regeln nicht nachvollziehen können.

 

Die Reaktionen von Arbeitnehmer-Verbänden fällt jedoch anders aus, sie begrüßen das geplante Vorgehen als eine Chance für mehr Lohngerechtigkeit.

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