gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Keine Zuschläge für Reinigung mit Maske

1

Laut eines Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt stehen Gebäudereinigern für das Tragen von medizinischen OP-Masken am Arbeitsplatz keine Erschwerniszulagen zu. Geklagt hatte ein Gebäudereiniger, der sich auf den Branchentarifvertrag berufen hatte. Das Gericht argumentierte hingegen damit, dass es sich bei der Maskenpflicht am Arbeitsplatz um eine Maßnahme zum Fremdschutz handele, welche deshalb nicht im Tarifvertrag abgedeckt seien.

 

Gang durch die Instanzen

 

Der Mann hatte geklagt, da ihm von seinem Arbeitgeber für den Zeitraum von August 2020 bis Mai 2021 das Tragen einer medizinischen OP-Maske am Arbeitsplatz vorgeschrieben wurde. Argumentiert hatte er dabei mit dem brancheninternen Tarifvertrag von 2019, der einen Zuschlag für das Tragen von Atemschutzmasken vorsieht.

 

Urteil rechtskräftig

 

Das sah bereits das Landesgericht Berlin Brandenburg anders und argumentierte, dass das Tragen von OP-Masken nicht dem Eigen,- sondern hauptsächlich dem Fremdschutz diene - weswegen der Tarifvertrag nicht zur Geltung komme. In der letzten Instanz kam das Gericht in Erfurt nun zum selben Urteil, womit dieses nun rechtskräftig ist

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Industrie 4.0 Symbolbild
Automatisierung: Die Zukunft in der Arbeitswelt?
Seit einigen Jahren sind Begriffe wie Industrie 4.0, Automatisierung oder Arbeit 4.0 keine Z...
Ordner für Personalkosten
Mindestlohn in der Gebäudereinigung
Verstöße gegen die Mindestlohnregelung dürfen sich nicht lohnen   Die Politik hat die Einfüh...
Desinfektion eines Trainingsgeräts per Spray
Corona-Pandemie bringt neue Anforderungen an die R...
Es ist Anfang 2020 und die Corona-Pandemie hält die ganze Welt in Atem. Buchstäblich...
Arbeitsbühne
Arbeitsmittel für Arbeiten in der Höhe
Die Wahl des Arbeitsmittels ist eng verbunden mit den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5)...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Aktivrente – Aufbruch oder Ablenkung? ...
Wenn die Politik die „Lust auf Arbeit im Alter“ wecken will, fragt man sich unweigerlich: Is...
Endlich klare Sicht im Wintergarten
 Warum ein Fensterputzroboter aus Estland der neue heimliche Star unter den Glasflächenveredlern ist ...
Warum kluge Profis Reinigungsmaschinen l...
 Reinigungsmaschinen erleichtern den Arbeitsalltag enorm, egal ob in Gebäudereinigung, Industr...
Gebäudereinigung in Wien: Mit Integrati...
Ein Blick zu unseren österreichischen Nachbarn zeigt: Auch in Wien ist die Denkmal-, Fassaden- ...
Anzeige
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
93.475.916
Besucher:
12.115.539
 
Aufrufe heute:
5.810
Besucher heute:
4.876
Mitglieder:
2.631
Umfrage
Reicht der Branchenmindestlohn von 14,25 € pro Stunde (Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung) aus?
Ja – das ist ein fairer Lohn für die Tätigkeit.
Kaum – die Arbeit ist anstrengend, aber mehr ist selten drin.
Nein – davon kann man kaum leben.
Ganz klar nein – unter 16 € ist das Ausbeutung.
 

Kommentare 0 Kommentare 0 abgegebene Stimmen

Anzeige
Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft