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Mindestlohn in der Gebäudereinigung

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Verstöße gegen die Mindestlohnregelung dürfen sich nicht lohnen

 

Die Politik hat die Einführung von Mindestlöhnen als soziales Mittel für Angestellte vorgesehen. Wer arbeitet, soll davon auch seine Existenz sichern können und nicht womöglich noch schlechter dastehen als jemand, der auf staatliche Unterstützung wie Hartz IV angewiesen ist. Doch leider kommt dabei oft genau das Gegenteil heraus. Mehrarbeit, unbezahlte Überstunden und andere Tricksereien, mit denen Arbeitgeber den tariflichen Mindestlohn umgehen, gehören zum Alltag. Und das schadet nicht nur den Angestellten, sondern auch der ganzen Gebäudereinigungs-Branche und vor allem denen, die sich an Recht und Gesetz halten.

 

Natürlich kann man die Schuld an den vielen Missständen rund um den Mindestlohn den Politikern, die ihn ins Leben gerufen haben, in die Schuhe schieben. Aber was einmal Gesetz geworden ist bzw. zwischen Tarifparteien ausgehandelt wurde, sollte auch befolgt werden. So funktioniert nun mal ein Rechtsstaat. Und dass der richtige Gedanke von gerechter Zahlung für gute Arbeit in einer globalisierten Welt nicht so einfach umsetzbar ist, sollte kein Argument gegen ein an sich gutes Vorhaben sein. Darüber wie gerecht eine Regelung ist, lässt sich schließlich immer streiten, doch die wirklichen Probleme und Ungerechtigkeiten schaffen diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.

 

Und die sind nicht um Verfahrensweisen verlegen, durch die sich die Zahlung des Mindestlohns umgehen lässt.

Gängige Praxis ist es vor allem Überstunden nicht zu zahlen, indem man definiert, was alles in der festgelegten Arbeitszeit zu erledigen ist, z.B. eine komplette Büroetage mit 10 Arbeitsplätzen, dazugehöriger Küche und Sanitäranlagen innerhalb von 2 Stunden zu reinigen. Dass das nicht zu schaffen ist und de facto 2,5 bis 3 Stunden dauert, ist eigentlich klar. Vergütet werden jedoch nur die angegebenen 2 Stunden. Stündlich einzulegende Pausen, die es aber de facto gar nicht gibt, werden einfach von der Arbeitszeit abgezogen. Zeiterfassungsdokumente werden falsch ausgefüllt oder Angestellte zu Selbständigen erklärt. Arbeitgeber, die beim Tricksen auf Nummer Sicher gehen wollen, können sich von einschlägigen Anwaltskanzleien sogar beraten lassen, wie sie den tariflichen Mindestlohn umgehen können, ohne aufzufliegen.

 

Für viele Angestellte in der Gebäudereinigung heißt es daher oft, soviel wie früher zu verdienen, dabei aber länger und mehr zu arbeiten. Das ist gerade für die meistens in Teilzeit arbeitenden Beschäftigten in unserer Branche besonders bitter, weil viele von ihnen sich mit zwei, drei Jobs gleichzeitig über Wasser halten. Wer das Pech hat in mehreren Beschäftigungsverhältnissen so ausgenutzt zu werden, der muss ganz schön reinhauen, nur um das bisherige Einkommensniveau zu halten. Das ist auch der Grund, warum sich viele nicht energisch genug wehren bzw. wehren können, weil sie nämlich auf ihre Jobs angewiesen sind und die Mehrarbeit hinnehmen „müssen“.

 

Und die Verstöße gegen die Mindestlohnregelung wirken sich nicht nur negativ auf die Angestellten aus, sondern ermöglichen darüber hinaus, dass mit Dumpingpreisen um Kunden geworben wird. Wer seinen Beschäftigten Mindestlohn zahlt und dann noch mit knappen Gewinnmargen an den Markt geht, hat oft keine Chance gegen unseriöse Anbieter. Und viele Kunden haben die billigen Preise schon so verinnerlicht, dass sie bereits mit eigentlich unrealistischen Leistungsforderungen an die Reinigungsfirmen herantreten.

 

Die so genannte „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls soll dafür sorgen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Doch im ganzen Bundesgebiet wird deren Aktivität bemängelt. Die Überprüfungen finden viel zu selten statt, um Verstöße flächendeckend und umfangreich zu ahnden. Dabei würden Kontrollen nicht nur zu einer besseren Lohngerechtigkeit beitragen, sondern auch über Busgelder die Staatskasse füllen, so dass sich die Beschäftigung von mehr Kontrolleuren locker rechnen würde. In Großbritannien ist der Zoll beispielsweise weit besser aufgestellt und geht Meldungen gegen Mindestlohnverstöße zügig nach. Das stärkt die Rechte der Beschäftigten und sorgt für einen gerechteren und preisstabileren Markt. Vorerst bleibt hier in Deutschland nicht mehr als an diejenigen zu appellieren, die ihre Angestellten nicht ordnungsgemäß vergüten: Zahlt einen guten Lohn, fordert dafür gute Leistung und bietet dafür gute Leistung und erhaltet dafür einen fairen Preis am Markt!

 

Foto: Fotolia

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27.10.2015
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