Neuer Mindestlohn in der Gebäudereinigung
Seit dem 1. Januar gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer tariflicher Mindestlohn. Für viele Beschäftigte ist das ein spürbarer Schritt nach vorn – für Betriebe und Auftraggeber bringt er neue wirtschaftliche Anforderungen mit sich. Der Markt steht vor einer Phase der Anpassung, die alle Beteiligten betrifft.
15 Euro für die Unterhaltsreinigung – bundesweit
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) wurde auf 15,00 Euro pro Stunde angehoben. Dieser Branchenmindestlohn gilt bundesweit und ist allgemeinverbindlich. Er liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und setzt einen verbindlichen Standard für die gesamte Branche.
Für viele Reinigungskräfte bedeutet das:
• ein höheres Einkommen,
• mehr Wertschätzung für eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit,
• und bessere Chancen, dauerhaft im Beruf zu bleiben.
Gerade in einem Bereich, der seit Jahren unter Personalmangel leidet, ist das ein wichtiges Signal.
18,40 Euro für die Außen- und Glasreinigung
Noch deutlicher fällt der Lohnsprung in der Außen- und Glasreinigung (Lohngruppe 6) aus. Hier liegt der neue Mindestlohn nun bei 18,40 Euro pro Stunde. Die höhere Vergütung trägt den besonderen Anforderungen dieser Tätigkeiten Rechnung: Arbeiten in der Höhe, höhere Unfallrisiken, Witterungseinflüsse und ein erhöhter Qualifikationsbedarf.
Auch hier gilt: Der Mindestlohn ist kein regionaler Richtwert, sondern ein deutschlandweit verbindlicher Tarifstandard.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Inhaber von Reinigungsunternehmen bringt die Erhöhung spürbare Mehrkosten mit sich. Der Stundenlohn allein bildet dabei nur einen Teil der tatsächlichen Belastung ab. Rechnet man Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitszeiten, Verwaltung, Fuhrpark, Material, Energie und steigende Dokumentationspflichten hinzu, liegen die realen Kosten pro Arbeitsstunde deutlich höher.
Viele Betriebe stehen deshalb vor folgenden Aufgaben:
• bestehende Kalkulationen überprüfen und anpassen,
• alte Verträge neu verhandeln,
• Leistungen transparenter darstellen,
• und sich klar von nicht kostendeckenden Angeboten verabschieden.
Für seriös geführte Unternehmen ist das eine Herausforderung – für Betriebe, die bislang mit sehr knappen oder unrealistischen Preisen gearbeitet haben, wird es existenziell.
Konsequenzen für Auftraggeber und Kunden
Auch Kunden bleiben von der Entwicklung nicht unberührt. Steigende Lohnkosten lassen sich auf Dauer nicht auffangen, ohne Preise anzupassen. In vielen Fällen sind moderate Preiserhöhungen unausweichlich.
Gleichzeitig wächst der Anspruch an eine realistische Leistungsbewertung:
• Wie viel Zeit steht tatsächlich für eine Fläche zur Verfügung?
• Welche Qualität ist unter diesen Bedingungen leistbar?
• Und welche Rolle spielen stabile Teams statt ständig wechselnder Kräfte?
Die neue Lohnstruktur zwingt Auftraggeber und Dienstleister gleichermaßen dazu, über Qualität, Zeitansätze und Erwartungen neu zu sprechen.
Ein Markt im Umbruch
Der neue Mindestlohn ist mehr als eine tarifliche Zahl. Er wirkt wie ein Katalysator für einen bereits laufenden Strukturwandel:
• Weg von reinen Niedrigpreis-Modellen,
• hin zu fair kalkulierten Leistungen,
• mit besserer Planbarkeit für alle Beteiligten.
Für Beschäftigte bedeutet das mehr Sicherheit.
Für Unternehmen mehr Verantwortung in der Kalkulation.
Für Kunden mehr Transparenz darüber, was professionelle Reinigung tatsächlich kostet.
Die Erhöhung des Mindestlohns in der Gebäudereinigung ist ein notwendiger Schritt – sozial wie wirtschaftlich. Sie zwingt die Branche, sich ehrlich mit Preisen, Leistungen und Qualität auseinanderzusetzen. Kurzfristig mag das unbequem sein. Langfristig bietet es jedoch die Chance auf stabilere Arbeitsverhältnisse, verlässlichere Dienstleistungen und einen Markt, der weniger von Preisdumping und mehr von Professionalität geprägt ist.
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Redaktion
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