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Gebäudereinigerinnung: FFP-2 Maskenpflicht für Reinigungspersonal unverhältnismäßig

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Mit einer knappen Mehrheit hat der Bundestag vergangenen Donnerstag das neue Corona-Schutzkonzept für den Herbst beschlossen. Neben der Verlängerung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und dem
gleichzeitigen Wegfall dergleichen in Flugzeugen im In - und Ausland wurden auch die Maskenregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen neu ausgehandelt. In diesen Einrichtungen gilt ab 1. Oktober eine FFP-2-Maskenpflicht für sämtliche Beschäftigte - auch für solche, die keinen direkten Patientenkontakt haben. Ein Umstand, den die Gebäudereinigerinnung als unverhältnismäßig ansieht.


Eine völlig unverständliche Verschärfung


„Dass der Bund im dritten Pandemieherbst“, so Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks, „nun damit beginnen will, Reinigungskräften ohne direkten Patientenkontakt eine FFP-2 Maske aufzuzwingen, ist eine völlig unverständliche Verschärfung.“ Dies teilte Dietrich
der Funke-Mediengruppe im Vorfeld der Vorhandlungen zum Corona-Schutzkonzept mit.


Medizinische Maske in der Praxis etabliert


Dietrich kritisierte damit den Umstand, dass selbst externe Dienstleister, die keinerlei Patientenkontakt hätten und nur für Reinigungsarbeiten für Ort wären, in sozialen Einrichtungen FFP-2-Masken tragen müssten. Dietrich schloss dabei mit der Aussage, dass sich das Tragen von medizinischen Masken
in der Praxis bewährt hätte und nachweislich – selbst zu Hochzeiten der Pandemie - völlig ausreichend war. Nun plötzlich zu diesem späten Zeitpunkt umzuschwenken, sei seiner Meinung nach völlig unverhältnismäßig.

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