Covid-19 Krise - Krankmeldungen explodieren. Gebäudereiniger schlagen Alarm
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Corona-Krise - Krankmeldungen explodieren - mancherorts 35 Prozent Krankenstand
Gebäudereinigerhandwerk fordert schnellstens angepasste Kurzarbeiter- und Krankengeldregeln.
Behörden laufen nur mit Notbesatzung, Schulen geschlossen, Großveranstaltungen abgesagt. Deutschland fährt in der Corona-Krise herunter. Der "Corona-ShutDown" - Hierdurch soll die explosionsartige Infektionswelle des Coronavirus gebremst und die Geschwindigkeit der Verbreitung merklich verlangsamt werden.
Bundesweit melden alle Branchen schmerzhafte und bedrohliche Einschnitte und Umsatzeinbußen. Besonders hart trifft es gerade das Gebäudereinigerhandwerk. Viele der knapp 700.000 Beschäftigten schauen einer ungewissen Zukunft entgegen. Bleibt meiner Firma der Auftrag erhalten? Kommt Kurzarbeit? Oder gar die Kündigung? Erschreckende Aussichten! Hinzu kommt, dass sich viele Unternehmen aktuell mit einem Krankenstand von bis zu 35 Prozent der Belegschaft konfrontiert sehen. Der Durchschnitt beträgt normalerweise 8 Prozent. Somit hat sich der Krankenstand schlagartig mehr als vervierfacht! Es fehlen nicht nur die Leute um noch vorhandene Aufträge zu erledigen, sondern es entstehen auch untragbare Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da gerade in der Gebäudereinigung sehr knapp kalkuliert werden muss war es vielen Betrieben zu keiner Zeit möglich für eine solche Notlage entsprechende Rücklagen zu bilden.
Forderungen die Regelung des Krankengeldes sofort an die aktuelle Situation anzupassen werden immer lauter. Gefordert wird, dass Krankenkassen schon ab dem ersten Tag, spätestens jedoch nach der ersten Woche das Krankengeld auszahlen sollen, um die Betriebe effektiv vor Insolvenzen zu schützen. Parallel wird der Vorschlag gemacht, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, welche 2005 eingeführt wurde, während der Krise sofort zurückzunehmen.
Eine weitere Forderung betrifft die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Denn das Gebäudereinigerhandwerk beschäftigt viele geringfügig Beschäftigte, für die zwar Sozialabgaben abgeführt werden, die aber dennoch keinerlei Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld haben.
„Die Regelung für das Kurzarbeitergeld muss in der Corona-Krise für einen bestimmten Zeitraum auch für geringfügig Beschäftigte gelten“, erklärt Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks Thomas Dietrich. „Es kann nicht sein, dass geringfügig Beschäftigte, die dringend auf ihren Zusatzverdienst angewiesen sind, nun besonders zu den Krisenverlierern werden.“