gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Corona-Bonus verlängert bis 30. Juni

1

Als Härteausgleich dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten seit dem 1. März 2020 steuer- und sozialabgabenfrei einen sogenannten Corona-Bonus auszahlen bzw. in Form von Sachleistungen zukommen lassen. Diese Regelung war ursprünglich bis Ende 2020 gültig, geht aber jetzt in die Verlängerung bis zum 30. Juni 2021. Das hat der Gesetzgeber im Corona-Steuerhilfegesetz § 3 Nr. 11a EStG geregelt.

 

Was genau umfasst dieser Bonus? Es geht um maximal 1500,- Euro, die für besonderen Einsatz oder auch als Kompensation für Lohnausfall gezahlt werden dürfen – wobei der Bonus nicht als Bestandteil des Lohns fungieren darf. Bezugsberechtigt sind alle Beschäftigten, also auch Minijobber, bei denen der Bonus nicht auf die maximale Gehaltshöhe von 450,- pro Monat angerechnet wird. Auch die Branche oder der Beschäftigungsbereich spielen bei der Regelung keine Rolle, lediglich ein Bezug der Zahlung zu den Belastungen durch die Corona-Krise muss gegeben sein.

 

Wichtige Einschränkungen bestehen bezüglich der Obergrenze – diese gilt pro Person, d.h. auch bei Jobwechsel darf man im genannten Zeitraum diesen Bonus nur bis zu maximal 1500,- Euro erhalten. Ob der Arbeitgeber den kompletten Bonus oder nur einen Teil zahlt, bleibt ihm überlassen, weshalb es möglich ist, dass eine Person anteilige Zahlungen mehrerer Arbeitgeber erhalten darf. Die Verlängerung des Zahlungszeitraums bedeutet gerade für den erneuten Lockdown, der für viele Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung darstellt, dass Arbeitgeber gerne noch bis zum Höchstbetrag drauflegen dürfen, sollten sie diesen bisher nicht ausgeschöpft haben.

 

Die Regelung kann für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk gut genutzt werden, beispielsweise um Personal einen Anreiz zum Verbleib in der Firma zu stellen, wenn aufgrund der Pandemie im letzten Jahr Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit o.ä. hingenommen werden mussten. Und natürlich kann ein Bonus als Anerkennung in dieser schwierigen Zeit, in der gerade GebäudereinigerInnen Besonderes leisten, eingesetzt werden.

 

Die steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung ist problemlos möglich. Sie wird einfach als „steuerfreie Beihilfe“ beim Lohn verbucht.

 

Näheres zum Corona-Bonus finden Sie in diesem Artikel.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Der Midijob - das unbekannte Wesen
Während der Minijob allen bekannt sein dürfte, fristet der Midijob ein eher unbekanntes Dasein. Für Ar...
Glasreiniger auf Hubsteiger
Arbeitsschutz in der Gebäudereinigung
Dem Arbeitsschutz kommt in der Gebäudereinigung eine besondere Bedeutung zu, denn die Gefahren, denen...
Plakat gegen Fremdenfeindlichkeit
Gebäudereiniger gegen Fremdenfeindlichkeit
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen spaltet die Meinung der Deutschen. Von Beifall für die Ne...
Glasreinigungsroboter an einer Glasfassade
Innovation mit Maß und Verstand
Gebäudereinigung ist ein hartes Gewerbe. Die Arbeit ist körperlich schwer und oft nicht angenehm, der Pre...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Endlich klare Sicht im Wintergarten
 Warum ein Fensterputzroboter aus Estland der neue heimliche Star unter den Glasflächenveredlern ist ...
Warum kluge Profis Reinigungsmaschinen l...
 Reinigungsmaschinen erleichtern den Arbeitsalltag enorm, egal ob in Gebäudereinigung, Industr...
Gebäudereinigung in Wien: Mit Integrati...
Ein Blick zu unseren österreichischen Nachbarn zeigt: Auch in Wien ist die Denkmal-, Fassaden- ...
Weltkongress der Gebäudedienstleister i...
Die neueste Folge des Podcasts Glanzstück vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwer...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
92.965.055
Besucher:
11.652.023
 
Aufrufe heute:
3.553
Besucher heute:
3.029
Mitglieder:
2.631
Umfrage
Wie erleben Sie Ihre Arbeitsbelastung während der Urlaubszeit?
Die Arbeit wird deutlich mehr und stressiger.
Es ist zwar mehr Arbeit, aber noch gut machbar.
Kein großer Unterschied zu sonst.
Ich merke eher, dass Aufträge wegfallen (z.B. Schulreinigungen während der Ferien).
 

Kommentare 0 Kommentare 2 abgegebene Stimmen

Anzeige
Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft