gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Corona-Bonus verlängert bis 30. Juni

1

Als Härteausgleich dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten seit dem 1. März 2020 steuer- und sozialabgabenfrei einen sogenannten Corona-Bonus auszahlen bzw. in Form von Sachleistungen zukommen lassen. Diese Regelung war ursprünglich bis Ende 2020 gültig, geht aber jetzt in die Verlängerung bis zum 30. Juni 2021. Das hat der Gesetzgeber im Corona-Steuerhilfegesetz § 3 Nr. 11a EStG geregelt.

 

Was genau umfasst dieser Bonus? Es geht um maximal 1500,- Euro, die für besonderen Einsatz oder auch als Kompensation für Lohnausfall gezahlt werden dürfen – wobei der Bonus nicht als Bestandteil des Lohns fungieren darf. Bezugsberechtigt sind alle Beschäftigten, also auch Minijobber, bei denen der Bonus nicht auf die maximale Gehaltshöhe von 450,- pro Monat angerechnet wird. Auch die Branche oder der Beschäftigungsbereich spielen bei der Regelung keine Rolle, lediglich ein Bezug der Zahlung zu den Belastungen durch die Corona-Krise muss gegeben sein.

 

Wichtige Einschränkungen bestehen bezüglich der Obergrenze – diese gilt pro Person, d.h. auch bei Jobwechsel darf man im genannten Zeitraum diesen Bonus nur bis zu maximal 1500,- Euro erhalten. Ob der Arbeitgeber den kompletten Bonus oder nur einen Teil zahlt, bleibt ihm überlassen, weshalb es möglich ist, dass eine Person anteilige Zahlungen mehrerer Arbeitgeber erhalten darf. Die Verlängerung des Zahlungszeitraums bedeutet gerade für den erneuten Lockdown, der für viele Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung darstellt, dass Arbeitgeber gerne noch bis zum Höchstbetrag drauflegen dürfen, sollten sie diesen bisher nicht ausgeschöpft haben.

 

Die Regelung kann für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk gut genutzt werden, beispielsweise um Personal einen Anreiz zum Verbleib in der Firma zu stellen, wenn aufgrund der Pandemie im letzten Jahr Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit o.ä. hingenommen werden mussten. Und natürlich kann ein Bonus als Anerkennung in dieser schwierigen Zeit, in der gerade GebäudereinigerInnen Besonderes leisten, eingesetzt werden.

 

Die steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung ist problemlos möglich. Sie wird einfach als „steuerfreie Beihilfe“ beim Lohn verbucht.

 

Näheres zum Corona-Bonus finden Sie in diesem Artikel.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Digital? Was tun?
In Zeiten der Corona-Pandemie fördert der Staat die Digitalisierung der Geschäftsprozesse mit bis zu 50 Prozent. Was kö...
Aufsicht auf Hände, die einen Wischmopp auf Parkettboden halten
Parkett reinigen und Parkett pflegen
Holz- und Parkettbodenreinigung sollte zum Standardrepertoire eines Gebäudereinigers gehören   ...
Gebäudereinigerin
Aus dem Alltag einer Gebäudereinigung
Bei einer Gebäudereinigung kann so ziemlich alles passieren – außer Langeweile   Karina ...
Roboter mit Besen und Putzeimer im Arm
Trends und Entwicklungen in der Reinigungsbranche
Gefühlt dreht sich die Erde immer schneller, täglich scheint es mehr oder minder gravier...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Gebäudedienstleister im digitalen Wande...
Berlin – Das Gebäudereiniger-Handwerk rückt näher an die digitale Zukunft: Der Bundesinnung...
Tödlicher Arbeitsunfall von Fensterputz...
 Ein 33-jähriger Mitarbeiter einer Gebäudereinigungsfirma ist beim Fensterputzen in Oberkirch...
Aktivrente – Aufbruch oder Ablenkung? ...
Wenn die Politik die „Lust auf Arbeit im Alter“ wecken will, fragt man sich unweigerlich: Is...
Endlich klare Sicht im Wintergarten
 Warum ein Fensterputzroboter aus Estland der neue heimliche Star unter den Glasflächenveredlern ist ...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
95.077.893
Besucher:
13.569.973
 
Aufrufe heute:
27.257
Besucher heute:
24.802
Mitglieder:
2.638
Umfrage
Reicht der Branchenmindestlohn von 14,25 € pro Stunde (Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung) aus?
Ja – das ist ein fairer Lohn für die Tätigkeit.
Kaum – die Arbeit ist anstrengend, aber mehr ist selten drin.
Nein – davon kann man kaum leben.
Ganz klar nein – unter 16 € ist das Ausbeutung.
 

Kommentare 1 Kommentare 18 abgegebene Stimmen

Anzeige
Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft