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Zollkontrollen - nervig, aber notwendig

Zollbeamter
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Zollprüfungen sorgen nicht gerade für Begeisterung – wer sich an Recht und Gesetz hält und weiß, was geprüft wird, kann sie aber gelassen hinnehmen

 

Wenn mal wieder die Damen und Herren von der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit", sprich dem Zoll, vor der Tür stehen, stöhnen die meisten Firmeninhaber. Manchmal ist es mit einer kurzen Überprüfung getan, manchmal ziehen sich Kontrollen aber auch lange hin und rauben kostbare Zeit. Vielen ist dieses Szenario zur Genüge bekannt, andere haben noch nie eine Begegnung mit dem Zoll gehabt. Wie oft geprüft wird, ist regional unterschiedlich und – sofern man nicht angezeigt wurde oder durch gezielte Analyse als möglicher Missetäter ermittelt wurde – letztlich auch nur "Pech", weil man nunmal gerade Gegenstand einer Stichprobe wurde.

 

Die Gebäudereinigung gilt, wie viele andere personalintensiven Beschäftigungsfelder, als eine von Schwarzarbeit besonders betroffene Branche. Allerdings steht die Reinigungsbranche nicht gerade im Zentrum der Aufmerksamkeit des Zolls, auf dem Bau, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in Logistikunternehmen wird weit häufiger geprüft. Seit die Große Koalition den Mindestlohn zum großen Thema erhoben hat, steht dieser auch im Mittelpunkt der sogenannten "Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz". Früher widmete sich der Zoll mehr der illegalen Beschäftigung von Ausländern, mittlerweile hat sich der Fokus verschoben. Neben der Einhaltung des Mindestlohnes wird nun hauptsächlich geprüft, ob der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abführt oder ob Fälle von Scheinselbständigkeit vorliegen.

 

Die Kontrollen können auf drei Ebenen stattfinden: Zum einen bei den Arbeitnehmern, dies z.B. auch durch Spontankontrollen direkt an einer Arbeitsstätte, und zum anderen bei den Arbeitgebern in deren Geschäftsräumen. Aber auch Auftraggeber müssen mit einem Besuch vom Zoll rechnen, vor allem wenn sie unter Verdacht geraten sind wissentlich ein unlauteres Angebot angenommen zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur eine dieser drei Seiten kontrolliert wird, steigt natürlich mit jeder Ungereimtheit, die die Zollbeamten bei einer Erstkontrolle entdecken.

 

Bei der Überprüfung von Arbeitnehmern müssen diese sich zunächst einmal ausweisen können. Alle Gebäudereinigungsfirmen müssen ihr Personal nachweislich und dokumentierbar darauf hingewiesen haben, dass sie immer gültige Ausweispapiere - bei Mitarbeitern aus dem Nicht-EU-Ausland auch entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen - mit sich führen müssen. Kopien von Ausweisdokumenten, auch beglaubigte, werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Entgegen vieler anderslautender Darstellungen muss der Sozialversicherungsausweis nicht mitgeführt werden. Neben der Pflicht sich ausweisen zu können, müssen Arbeitnehmer den Zollbeamten Angaben über ihr Beschäftigungsverhältnis machen, insbesondere über Arbeitszeiten, Lohn, Urlaub und Sozialversicherungen, und auf Aufforderung auch entsprechende Nachweise darüber erbringen. Gerade bei Mini-Jobbern wird auch nach weiteren Einkommensquellen, wie z.B. Hartz IV, gefragt. Die einzelnen Pflichten der Arbeitnehmer bei einer Zollkontrolle kann man hier auf der Internetseite des Zolls nachlesen.

 

Arbeitgeber sind ebenfalls zur aktiven Mithilfe bei den Prüfungen des Zolls verpflichtet. Das beinhaltet auch, dass sie den Beamten Zutritt zu ihren Geschäftsräumen gewähren müssen und ihnen dort auch die Möglichkeit einräumen müssen, ihrer Arbeit vor Ort nachgehen zu können. Dem Zoll ist Einblick in die Buchführung zu gewähren, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen und Stundenzettel müssen auf Anfrage offenlegt werden. Letztere sind für alle Angestellten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.958 Euro (Stand Februar 2016) verpflichtend und es gilt zudem eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren für die Arbeitszeitdokumentation. Bei der Sozialversicherung wird mittlerweile übrigens sehr scharf kontrolliert, ob die Sofortmeldepflicht eingehalten wurde. Ein/e Angestellte/r muss spätestens ab dem ersten Tag der Beschäftigung bei der Rentenversicherung gemeldet sein. Zudem kann der Zoll verlangen auf alle Daten Zugriff zu bekommen, die gegebenenfalls Auskunft über strittige Beschäftigungsverhältnisse oder Aufträge geben können. Die Kooperationspflichten der Arbeitgeber werden auf dieser Internetseite des Zolls zusammengefasst.

 

Auch Auftraggeber können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ein zu offensichtlich unlauteres Angebot angenommen haben. Denn gerade bei größeren Aufträgen muss auch ein Auftraggeber erkennen können, wenn ein Angebot preislich so niedrig ist, das es das Einhalten von geltendem Recht unmöglich macht. Lohnkosten unter Einhaltung des Mindestlohns plus 70% werden als Minimalpreis erachtet. Verlangt ein Dienstleister weniger, kann etwas nicht stimmen, sprich: Er kann nur einen Gewinn erzielen, wenn er bei Lohn, Arbeitszeit oder Sozialabgaben getrickst hat.

 

Zu den gängigsten Tricksereien den Mindestlohn zu umgehen, gehört übrigens die Scheinselbständigkeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird daher bei Beschäftigung von Subunternehmern insbesondere kontrollieren, ob diese die notwendige Gewerbemeldung besitzen und ob der Subunternehmer selbst wiederum alle seine Pflichten zur Zahlung von Mindestlohn und Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen einhält.

 

Bei Schwarzarbeit handelt es sich nicht um ein Kavalliersdelikt und bei Verstößen größeren Ausmaßes kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen. So weit kommt es in den meisten Fällen zum Glück nicht, doch die Bandbreite der vom Zoll aufgedeckten Vegehen reicht nunmal von der Ordnungswidrigkeit, z.B. wenn sich jemand vor Ort nicht ausweisen kann, bis hin zum Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit schadet nicht nur dem Steuerzahler, sondern letztlich auch der gesamten Branche. Daher fordert auch die IG Bau immer wieder mehr Kontrollen in der Gebäudereinigung, auch um denen die Existenz zu erleichtern, die ihr Gewerbe ehrlich betreiben und somit auch weiterhin für ein einigermaßen gesundes Preisniveau sorgen.

 

 

Foto: © Alterfalter / Fotolia.de

 

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04.02.2016
Kommentare zum Bericht
Kommentiert von: Stefan Hansen aus Kiel 17.02.2016
Toller Bericht. Auch ich hatte schon Zollkontrollen im Haus und ja es nervt! aber mal ganz ehrlich mit ein bisschen Abstand betrachtet bin ich froh, dass es diese Kontrollen gibt, denn sonst würden wir schon längst für 5 EUR die Stunde arbeiten und das will keiner!
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