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Verkauf von Staubsaugern ohne Energielabel zulässig

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Das EU-Gericht hob jüngst die Energie-Kennzeichnungspflicht bei Staubsaugern auf. Spiegel Online berichtet, dass seit der Gerichtsentscheidung nun der Verkauf von Staubsaugern ohne Energielabel in der Europäischen Union erlaubt ist.

 

Anlass für die Entscheidung war die Klage des englischen Staubsaugerherstellers Dyson. Er hatte gegen eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 geklagt, die besagt, dass die Energieeffizienz der Geräte mit leerem Staubsaugerbehälter getestet werden solle. Der Hersteller von beutellosen Staubsaugern Dyson bemängelte bei seiner Klage, dass die Testbedingungen mit leerem Staubsaugerbehälter nicht den realen Nutzungsbedingungen entsprechen würden. Bei einigen Staubsaugern mit Staubbeuteln würde der Stromverbrauch steigen und damit die Energieeffizienz sinken, je voller der Beutel wird. Die Richter schlossen sich dieser Meinung an und hoben die Energie-Kennzeichnungspflicht für alle Staubsauger auf.


Da die EU-Kommission mangels Rechtsgrundlage die zwei monatige Einspruchsfrist verstreichen ließ, dürfen Staubsauger nun ohne Energielabel in der Europäischen Union verkauft werden. Laut EU-Kommission wird es noch einige Monate dauern, bis die Energieeffizienz-Anforderungen für Staubsauger überarbeitet werden und dann wieder eine Kennzeichnungspflicht in Kraft tritt.

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