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Gebäudereinigerhandwerk: Arbeitgeberverband kündigt Tarifvertrag

Mit Empörung hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf die Kündigung des Tarifvertrags durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks reagiert.

 

Johannes Bungart, der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, begründet diesen Schritt mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Dezember 2018, das die Zuschlagszahlungen für Überstunden an Teilzeitkräfte im Gebäudereinigerhandwerk betrifft. Die Entscheidung des Gerichts hätte den Arbeitgeberverband dazu gezwungen den seit Beginn 2012 geltenden allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag zum 31.07.2019 zu kündigen. Laut Bundesverband habe der Tarifvertrag in den letzten Jahren bundesweit faire Spielregeln für alle Angestellten im Gebäudereiniger-Handwerk garantiert. Dazu habe auch der Zuschlag für Mehrarbeit in Höhe von 25 Prozent gehört. Dieser wurde aber bisher, wie im Tarifvertrag vereinbart, nur Vollzeitbeschäftigten ausbezahlt. Das BAG hat jüngst den Mehrarbeitszuschlag auch auf Teilzeitbeschäftigte ausgedehnt. Nach Meinung der Richter sollen auch Teilzeitbeschäftigte den Zuschlag für Überstunden erhalten, den bisher nur Vollzeitkräfte erhalten haben.

 

Nach Meinung des Arbeitgeberverbandes greife das BAG durch seine Entscheidung tief in die Tarifautonomie ein und vertrete mit der jüngsten Entscheidung eine andere Rechtsauffassung als in den letzten Jahrzehnten. Zudem gebe es für die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen keine gesetzliche Grundlage. Die Mehrarbeitszuschläge seien lediglich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband und der IG Bau gewesen.

 

Die Gewerkschaft IG Bau befürchtet, dass die Arbeitgeberseite bei der Neuverhandlung eines Rahmentarifvertrags, der auch Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaub regelt, künftig die Mehrarbeitszuschläge für Voll- und Teilzeitbeschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk reduzieren oder entfallen lassen will. Laut Angaben der IG Bau leisten Teilzeitkräfte in diesem Gewerk ebenfalls häufig Überstunden, so dass die Arbeitnehmergewerkschaft die Entscheidung des BAG begrüßt, nach der sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte gleichermaßen einen Mehrarbeitszuschlag erhalten sollen. Laut der Gebäudereiniger-Gewerkschaft sei eine Anerkennung der Angestellten für ihre harte Arbeit sowie die Verbesserung von Aufstiegschancen ein wichtiges Element, um die Abwanderung von Fachkräften aus dem Gebäudereinigerhandwerk zu stoppen.

 

Der Arbeitgeberverband ist daran interessiert mit der Gewerkschaft IG Bau zeitnah einen rechtssicheren neuen Rahmentarifvertrag zu verhandeln.

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