Auch für Gebäudereiniger interessant: BGH-Urteil zu Yelp
Immer häufiger verlassen sich Kunden bei der Auswahl ihrer Dienstleister auf die Bewertungen, die sie auf Portalen wie Yelp finden. Das gilt nicht zuletzt auch bei der Wahl von Gebäudereinigern. Eine gute Bewertung im Internet kann also den Geschäftserfolg von Dienstleistern positiv oder negativ beeinflussen.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erlaubt dem Portal Yelp, eine automatisierte Sortierung von Bewertungen nach selbst vorgegebenen Auswahlkriterien beizubehalten. Eine Klägerin hatte diese Form der Bewertungsauswahl für unfair gehalten. Näheres zu diesem Urteil lesen Sie hier.
