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Auch für Gebäudereiniger interessant: BGH-Urteil zu Yelp

Immer häufiger verlassen sich Kunden bei der Auswahl ihrer Dienstleister auf die Bewertungen, die sie auf Portalen wie Yelp finden. Das gilt nicht zuletzt auch bei der Wahl von Gebäudereinigern. Eine gute Bewertung im Internet kann also den Geschäftserfolg von Dienstleistern positiv oder negativ beeinflussen.

 

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erlaubt dem Portal Yelp, eine automatisierte Sortierung von Bewertungen nach selbst vorgegebenen Auswahlkriterien beizubehalten. Eine Klägerin hatte diese Form der Bewertungsauswahl für unfair gehalten. Näheres zu diesem Urteil lesen Sie hier.

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Reicht der Branchenmindestlohn von 14,25 € pro Stunde (Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung) aus?
Ja – das ist ein fairer Lohn für die Tätigkeit.
Kaum – die Arbeit ist anstrengend, aber mehr ist selten drin.
Nein – davon kann man kaum leben.
Ganz klar nein – unter 16 € ist das Ausbeutung.
 

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