gebäudereiniger-online auf X gebäudereiniger-online auf Facebook
Werben auf Gebäudereiniger-Online
Hier werben
Login
Login
 

Anzeige

Neue Informationspflichten für Handwerksbetriebe betreffen auch Gebäudereiniger

Im Rahmen der neuen Auskunftspflicht müssen Handwerksbetriebe ihren Familien- und Vornamen, die genaue Anschrift, Daten der Erreichbarkeit, wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Faxnummer bereithalten.
Gesellschaften müssen Auskünfte über die Rechtsform und Registerangaben machen.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten muss die Genehmigungsstelle angegeben werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anzugeben.

 

Bei reglementierten Berufen laut EG-Dienstleistungsrichtlinie müssen Angaben zu Berufsbezeichnung, dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und zur zuständigen Kammer gemacht werden.
Die genutzten Vertragklauseln über das angewandte Recht sind anzugeben, sowie Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung, falls sich diese nicht aus dem Zusammenhang ergeben.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
Zulassungspflichtige Handwerke müssen ggf. Angaben zu ihrer Kammer machen.

 

Diese Informationen können auf verschiedene Weise zugänglich gemacht werden, wie etwa auf der Betriebseigenen Homepage oder als Aushang beim Kunden Vorort.

 

Weitere Informationen, wie beispielsweise die Veröffentlichung berufsrechtlicher Regelungen, müssen auf Anfrage bereitgestellt werden.

 

Im Bereich der Preisangaben sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:

 

Wurde ein Preis vor Ausübung der Tätigkeit genannt, muss dieser Preis gerechtfertigt werden.
Gibt es zu Beginn der Tätigkeit noch keinen vorab bestimmten Endpreis, ist entweder ein Kostenvoranschlag auszuhändigen oder es sind Einzelheiten der Berechnung bekannt zu geben.
Die Regelungen bezüglich des Preises gelten nicht für Letztverbraucher.

 

Wer Fehler macht zahlt!
Wer den Anforderungen der DL-InfoV vorsätzlich oder fahrlässig nicht gerecht wird, muss wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu EUR 1.000 rechnen (§ 146 Absatz 2 Nr. 1 GewO).

 

Es ist sinnvoll diese Neuerungen auf der betriebseigenen Homepage zu veröffentlichen und ein Informationsblatt zu erstellen, welches auf Anfrage leicht herausgegeben werden kann.

E-Mail  
facebook  
twitter  
whatsapp  
Aktuelle Beiträge aus der Redaktion
Der Midijob - das unbekannte Wesen
Während der Minijob allen bekannt sein dürfte, fristet der Midijob ein eher unbekanntes Dasein. Für Ar...
Symbolbild ökologisch reinigen
Ökologisch sauber!
Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung   Beim Thema Umweltschutz stellen sich vielen Gebäude...
Mann mit Schneefräse
Winterdienst
Vorsicht Glatteis: der Winterdienst ist eine dringend benötigte, doch schwer kalkulierbare Dienstleistung Eigentlich kön...
Tuftmopp Standard Quattro Micro
Von Wischmopps, Mopps, Wischmops und Mops
Sauber, effizient, ergonomisch: Moderne Mopps richtig einsetzen   Sie sind fast so selbstve...
News: Produkte, Maschinen u.v.m.
Endlich klare Sicht im Wintergarten
 Warum ein Fensterputzroboter aus Estland der neue heimliche Star unter den Glasflächenveredlern ist ...
Warum kluge Profis Reinigungsmaschinen l...
 Reinigungsmaschinen erleichtern den Arbeitsalltag enorm, egal ob in Gebäudereinigung, Industr...
Gebäudereinigung in Wien: Mit Integrati...
Ein Blick zu unseren österreichischen Nachbarn zeigt: Auch in Wien ist die Denkmal-, Fassaden- ...
Weltkongress der Gebäudedienstleister i...
Die neueste Folge des Podcasts Glanzstück vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwer...
Statistik
Gezählt seit: 07.09.2010

Seitenaufrufe:
92.953.432
Besucher:
11.641.347
 
Aufrufe heute:
28.669
Besucher heute:
25.556
Mitglieder:
2.631
Umfrage
Wie erleben Sie Ihre Arbeitsbelastung während der Urlaubszeit?
Die Arbeit wird deutlich mehr und stressiger.
Es ist zwar mehr Arbeit, aber noch gut machbar.
Kein großer Unterschied zu sonst.
Ich merke eher, dass Aufträge wegfallen (z.B. Schulreinigungen während der Ferien).
 

Kommentare 0 Kommentare 2 abgegebene Stimmen

Anzeige
Gebäudereiniger-Online
Der Nr. 1 Online-Marktplatz im deutschen Internet für die Gebäudereiniger- und Gebäudedienstleisterbranche. Informativ, innovativ, zielgruppenorientiert! Bei uns werden Sie gefunden und Sie finden alles rund ums Thema Gebäudereinigung bzw. Gebäudedienstleistung! Hier finden Sie kompetente Gebäudedienstleister, günstige Zulieferer für Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und- maschinen, den größten Job- und Anzeigenmarkt der Branche, wichtige Termine, immer die aktuellsten News und vieles mehr!
Rechtliches
AGB
Impressum
Datenschutz

Melden sie sich zum Newsletter an...
© Schwarzmeier Mediengesellschaft