Gebäudereiniger fordern Abschaffung von Minijobs
![]() | |
1 |
Rund 120.000 Angestellte in der Gebäudereiniger arbeiten als Minijobber. Für sie fordert die Bayerische Landesregierung eine bundesweite Anhebung der Verdienstobergrenze von 450 Euro auf 530 Euro. Der Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger fordert von der Bundesregierung sogar eine Abschaffung des Minijobmodels und wünscht sich mehr Teil- und Vollzeitbeschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk, die dann auch von den tariflichen Lohnerhöhungen profitieren würden. Einem Minijobber/-in sind nämlich die tariflichen Lohnerhöhungen nicht zugänglich, da ein Minijob keine sozialversicherungspflichtige Anstellung ist.
Arbeitgeber für Abschaffung der Minijobs
Auch Arbeitgeber würden, laut dem Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger, von der Abschaffung des Minijob-Modells profitieren. Nach Ansicht des Verbands ist diese Beschäftigungsform die teuerste und unflexibelste, da Minijobber kaum von einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit mehr steuerlichen Abzügen wechseln wollen. Durch die Abschaffung der Minijobs arbeiten kann, so hofft der Verband, mehr Beschäftigte als Teil- oder Vollzeitkräfte im Gebäudereinigerhandwerk zu tarifvertraglich vereinbarten Konditionen.
Lohnerhöhung für Minijobber möglich
Aber auch mit einer Anhebung der Verdienstobergrenze, die seit 2013 unverändert besteht, wäre der Verband vorerst einverstanden. Damit wäre eine Lohnerhöhung für Minijobber sowie die Einhaltung des Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk möglich, ohne die Arbeitszeit senken zu müssen. Eine Senkung der Arbeitszeiten kommt für die Arbeitgeber im Gebäudereinigerhandwerk nicht in Frage, da diese Maßnahme die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen würde.
Die Anhebung der Verdienstobergrenzen würde allerdings im Gegensatz zur Senkung der Arbeitszeit die Arbeitgeber mit Mehrabgaben belasten und die Einnahmen für Sozialversicherung sowie Einkommenssteuer auf Bundesebene senken.
Festsetzung der Höchstarbeitszeiten
Um der Senkung der Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten entgegen zu wirken, wird in NRW diskutiert die Höchstarbeitszeit auf 53 Stunden pro Monat festzusetzten, statt die Verdienstobergrenze anzupassen. Die Verdienstobergrenze würde dann komplett entfallen. Die Bundesregierung hat zu diesem Thema bisher keine eindeutige Position bezogen.
Bild: Pixabay
