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Bundesinnungsverband stimmt Tarifkompromiss zu

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In den vorgezogenen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger-Branche hat nun die Arbeitgeberseite in Form des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dem Tarifkompromiss, der am 2 . Juni in Verhandlungen erreicht wurde, zugestimmt. Die "Große Tarifkommission" des BIV kam einstimmig zu diesem Ergebnis. Da im Oktober der allgemeine Mindestlohn auf 12,- € steigen wird, hatten sich die Tarifparteien darauf geeinigt, auch die Löhne der Gebäudereiniger entsprechend zu erhöhen. In der Branche gelten eigene Tarife, die nicht an den bundesweiten Mindestlohn gebunden sind, sondern darüber hinaus gehen.

 

Die Arbeitnehmerseite, vertreten durch die IG BAU, war Ende Mai mit einer Forderung von 19 % Lohnsteigerung in die Verhandlungen eingestiegen. Als Begründung führte sie die allgemeine Preissteigerung an, die insbesondere Geringverdiener trifft. Der BIV hat dies als unrealistisch abgelehnt. Am 2. Juni konnten sich die Tarifparteien dann aber auf folgende Regelung einigen:

 

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn für die Lohngruppe 1 (Einstiegsgehalt) steigt in zwei Stufen: zum 1. Oktober 2022 von 11,55 € auf 13,- € und zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro. Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (betrifft spezielle Fachkräfte und Glas- und Fassadenreiniger - Lohngruppe 6) steigt zum 1. Oktober 2022 von 14,81 € auf 16,20 € und zum 1.Januar 2024 auf 16,70 €. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis ins Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900,-, 1035,- und 1200,- €.

 

Nun steht noch die Zustimmung der IG BAU aus, die jedoch als sicher gilt. Somit dürfte dem Lohnanstieg zum 1. Oktober nichts mehr im Wege stehen.

 

 

Quelle: Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)

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