Workshop Hygieneplan
Nach §36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz sind Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderkrippen, Kinderhort, Kindergärten, Schulen), Justizvollzugsanstalten,
med. Einrichtungen, etc. ver-pflichtet innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Auch in Unfallverhütungsvorschriften wie die TRBA 250, BGR 206 wird ein
Hygieneplan gefordert. Des weiteren wird von med. Einrichtungen wie Arztpraxen, Rettungsdienst,… im Rahmen des Sozialgesetzbuches V ein Qualitätsmanagement gefordert, welches natürlich auch die Hygiene einschließt. In haftungsrechtlichen Fragen, wird der Hygieneplan herangezogen, um den hygienischen Standard einer Einrichtung beurteilen zu können.
Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer lernen die Grundlagen zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Hygieneplanes kennen und vertiefen das Erlernte durch praktische Übungsbeispielen. Der ggf. vorhandene Hygieneplan der Einrichtung kann dabei gerne als Grundlage verwendet werden.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von
- Kindereinrichtungen
- med. Einrichtungen
- Gebäudereinigungsdiensten
- öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Sportanlagen, …)
Idealerweise mit Ausbildung Hygienebeauftragte, Desinfektoren, Hygienetechniker oder Fachtechniker für Hygienemanagement.
Fortbildungsdauer:
Die Fortbildung dauert 8 UE ‚(á 45min).
Themen:
- Überblick Gesetzliche Grundlagen
- Struktur und Aufbau eines Hygieneplanes
- Arbeitsanweisungen
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Hautschutzplan
- Betriebsanweisungen nach GefahrstoffV und BiostoffV
- Praktische Übungen unter fachkundiger Betreuung
Kosten pro Teilnehmer:
€ 100,- / zzgl. Mwst.
Kurstermin:
Königsbrunn, 08.09.2010 (WS-HygPlan 02-10) |