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Der Midijob - das unbekannte Wesen

Während der Minijob allen bekannt sein dürfte, fristet der Midijob ein eher unbekanntes Dasein. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei hat er für beide Seiten Vorteile. Er ist für Arbeitnehmer interessant, deren Einkommen zwischen 450,01 € und 1300,00 € liegt.

 

Der Midijob ist sozialversicherungspflichtig

 

Im Unterschied zum Minijob ist der Midijob sozialversicherungspflichtig. Zu vergünstigten Beitragssätzen. Lohnempfänger und Arbeitgeber profitieren gemeinsam davon. Der Sozialversicherungsbeitrag wird anhand des Gleitzonenentgeltes berechnet. Diese Formel begünstigt die Jobs im unteren Bereich. Dadurch zahlt ein Gehaltsempfänger mit einem Bruttoarbeitsentgelt von 600,00 € monatlich lediglich Sozialversicherungsbeiträge die auf ein Entgelt von etwa 509,00 € bezogen werden. Der Motivation ist, mehr Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bringen. Der Anreiz: Durch diese Berechnung hat der Arbeitnehmer mit Überschreiten des Gehaltes von 450,00 € auch netto mehr übrig. Wäre der Midijob sozialversicherungstechnisch nicht begünstigt, würde der Arbeitnehmer mit Überschreiten der 450,00-Euro-Grenze im unteren Lohnbereich netto weniger zur Verfügung haben als mit einem Minijob.

 

Das Gleitzonenentgelt berechnen und freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung

 

Das Gleitzonenentgelt wird nach einer auf den ersten Blick verwirrenden Formel berechnet. Dabei spielt insbesondere der Faktor F eine wichtige Rolle. Dieser wird vom Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit ermittelt. Am stärksten profitieren dadurch Jobs im unteren Gleitzonenbereich. Die Formel wird von den zuständigen Ministerien im jährlichen Turnus ermittelt und bekannt gegeben.

 

Die reduzierten Beiträge zur Sozialversicherung führen selbstverständlich auch zu geringeren Rentenansprüchen der Altersruhebezüge. Daher hat der Lohnempfänger die Möglichkeit, diesen Betrag freiwillig aufzustocken, um eine höhere Rentenanwartschaft zu erwerben. Entschließt sich der Arbeitnehmer zur Aufstockung, kann er das allerdings nicht mehr rückgängig machen.

 

Der Arbeitgeber profitiert gemeinsam mit dem Arbeitnehmer

 

Der Vorteil des Arbeitgebers ist ein geringerer Beitrag zur Sozialversicherung als im Minijob. Zahlt er im Minijob knapp 30 Prozent Pauschale an die Rentenversicherung, sind die Sozialversicherungsbeiträge beim Midijob bei etwa 20 Prozent. Nehmen wir als Beispiel an, der Arbeitnehmer verdient 600,00 € monatlich, hat das Unternehmen sozialversicherungspflichtig zu berechnenden Lohn von ca. 510,00 €. Demzufolge werden etwa 100,00 € Sozialversicherungsbeiträge für ihn fällig. Würde er zwei Minijobber mit 300,00 € anstellen, hätte er jeweils 90,00 € zu zahlen (300,00 x 0,3). Das sind insgesamt 180,00 € gegenüber etwa 100,00 für einen Midijobber.

 

Der Arbeitnehmer hat den Vorteil der kompletten Sozialversicherung. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Er hat Rechtsansprüche, die in den genannten Fällen greifen. Insbesondere im Krankheitsfall bestehen Ansprüche auf sechswöchige Lohnfortzahlung. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer durch das Krankengeld der Krankenversicherung geschützt. Für das Arbeitslosengeld (ALG 1) gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. In diesem Fall muss eine 12-monatige Beschäftigung vorliegen. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Für die Lohnsteuerklassen eins bis vier ist der Job auch steuerfrei. Anders sieht es in den Fällen der Klassen fünf oder sechs aus. In diesem Fall wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner zur Berechnung der Steuerschuld herangezogen.

 

Welche Grenzen gelten für den Midijob?

 

Er ist auf 1300,00 € monatlich limitiert. Es gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auch die des Mindestlohns. Die Maximalarbeitszeit seit dem 01. Juli 2021 ist also 1300,00 € geteilt durch 9,60 € Mindestlohn. Das sind etwas mehr als 135 Stunden monatlich. Allerdings kann sich die Stundenzahl auch reduzieren, wenn ein branchenbezogener Mindestlohn vorliegt. In bestimmten Branchen gibt es deutlich höhere Mindestlöhne. Liegen also Tarifverträge vor, die einen höhere Vergütung zwingend vorschreiben, ist diese maßgebend.

 

Kann neben einem Midijob auch ein Minijob ausgeübt werden?

 

Ja! Neben dem Midijob kann der Arbeitnehmer auch einen Minijob ausführen. Sollten mehrere Minijobs ausgeübt werden, gelten aber die Einkommensgrenzen. Mehr als 450,00 € monatlich darf nicht verdient werden (5400,00 €/Jahr). Die andere Grenze für Minijobs ist die zeitliche Begrenzung. Das sind üblicherweise 70 Arbeitstage oder 3 Monate. Aktuell wurde die Zeitgrenze aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet. Für Arbeitsverträge, die im Zeitraum 01. Juni bis 31. Oktober 2021 geschlossen wurden, gelten die Grenzen von 102 Arbeitstagen oder 4 Monaten.

 

Der Midijob ist für beide Seiten vorteilhaft. Hat der Arbeitgeber die Vorteile geringerer Sozialversicherungsbeiträge (20 Prozent gegenüber 30 Prozent im Minijob), genießt der Arbeitnehmer vollen Schutz der Sozialversicherung. Im Übrigen gibt es für Mini- und Midijob Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den betrieblichen Ausgestaltungen. Gewährt ein Unternehmen den Angestellten einen Urlaubsanspruch oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderung, muss er diesen auch dem Mini- oder Midijobber aus Gründen der Gleichbehandlung zukommen lassen.

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08.07.2021
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